Die Bundesregierung will ein Verbot von Einweg-E-Zigaretten auf den Weg bringen und kommt damit einer langjährigen Forderung der Länder nach. Vor allem in Nordrhein-Westfalen werden die Einweggeräte wegen Brandgefahr und Umweltschäden kritisch gesehen. Grundlage für das geplante Verbot ist eine Erklärung von Umweltstaatssekretärin Rita Schwarzelühr-Sutter (SPD) im Bundesrat.
Bundesregierung reagiert auf Forderungen der Länder
Umweltstaatssekretärin Rita Schwarzelühr-Sutter (SPD) gab am Freitag im Bundesrat eine entsprechende Erklärung zu Protokoll. Man werde im weiteren Gespräch mit den Ländern beraten, in welchem Gesetz diese Regelung getroffen werden könne. Vor allem NRW hatte darauf gepocht, dass es zu einem solchen Verbot kommen müsse. Hintergrund sind mehrere Brände auf Deponien und Wertstoffhöfen im Land.
NRW-Umweltminister Oliver Krischer zeigte sich mit der Ankündigung zufrieden. Der Grünenpolitiker sagte der „Rheinischen Post“ (Samstag): „Einweg-E-Zigaretten sind nicht nur eine Gefahr für die Gesundheit, besonders von jungen Menschen, sie sind auch ein erhebliches Umweltproblem.“ Millionen von achtlos in den Haus- oder Verpackungsmüll geworfenen Einweg-E-Zigaretten verursachten hohe Millionenschäden.
Brandgefahr durch Akkus in Entsorgungsanlagen
In Einweg-E-Zigaretten verbaute Akkus stellen nach den Worten von NRW-Umweltminister Krischer ein besonderes Risiko dar. „Die in den Einweg-E-Zigaretten enthaltenen Akkus verursachen allein in NRW über 100, zum Teil sehr schwere, Brände jährlich in Abfallsortieranlagen. Die Sachschäden sind immens, und es ist ein Glück, dass bei der Vielzahl der Brände bisher noch keine Menschen zu Schaden gekommen sind.“ Es freue ihn sehr, dass die Bundesregierung nun endlich dem jahrelangen Drängen der Länder nachkomme und auch ein Verbot von Einweg-E-Zigaretten anstrebe, so der Minister weiter.
EU-Verfahren als Voraussetzung für Verbot
Umweltstaatssekretärin Schwarzelühr-Sutter wies in ihrer Erklärung im Bundesrat darauf hin, dass ein Verbot von elektronischen Einweg-Zigaretten durch die Europäische Kommission gebilligt werden müsse. „Erst nach Abschluss dieses Verfahrens kann das Verbot umgesetzt werden. Dieses Verfahren haben Frankreich und Belgien für ihre Verbote bereits durchgeführt.“
Quelle: Mit Material der dts Nachrichtenagentur. ✨ durch KI bearbeitet, .