Bundesregierung plant stärkere Anhebung der Steuerfreibeträge ab 2024

Trotz der aktuellen Haushaltskrise plant die Bundesregierung, den steuerlichen Grund- und Kinderfreibetrag für das Jahr 2024 stärker anzuheben als bisher vorgesehen. Diese Maßnahme, die eine zusätzliche Steuersenkung von nahezu zwei Milliarden Euro bedeutet, soll laut Regierungs- und Koalitionskreisen rechtlich geboten sein.

Steuerlicher Grund- und Kinderfreibetrag steigen stärker als erwartet

Nach Informationen aus Regierungs- und Koalitionskreisen, die das “Handelsblatt” erhielt, plant die Bundesregierung trotz der Haushaltskrise eine stärkere Anhebung des steuerlichen Grund- und Kinderfreibetrags. Demnach soll der Grundfreibetrag für das Jahr 2024 von 10.908 Euro auf 11.784 Euro ansteigen. Bei dem Kinderfreibetrag ist eine Erhöhung von 6024 Euro auf 6612 Euro vorgesehen. Bisher hatte die Ampelkoalition eine geringere Anhebung geplant.

Bundesfinanzminister Lindner (FDP) setzt sich durch

Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) hatte bereits vor Wochen eine stärkere Entlastung vorgeschlagen. Damit stieß er zunächst bei SPD und Grünen auf Widerstand. Es herrscht nun jedoch Einigkeit in der Regierung. Die stärkere Entlastung sei rechtlich notwendig, so Koalitionskreise.

Erhöhung als Reaktion auf Inflation

Die geplanten Erhöhungen sind eine Reaktion auf die gestiegenen Preise und Löhne. Daraus resultiert eine stärkere Anhebung des Bürgergeldes zum 1. Januar 2024. “Durch die Anhebung der Regelbedarfe zum 1. Januar 2024 ergibt sich als Folgewirkung auch ein Anpassungsbedarf bei den entsprechenden steuerlichen Freibeträgen, um eine verfassungswidrige Besteuerung zu vermeiden”, informierte das Bundesfinanzministerium.

Zeitpunkt der Umsetzung noch unklar

Bislang ist unklar, wann die erhöhten Steuerfreibeträge umgesetzt werden. Es gilt jedoch als wahrscheinlich, dass diese Teil des Jahressteuergesetzes 2024 sein werden, das im Frühjahr 2024 vom Bundeskabinett verabschiedet werden soll. Die Erhöhungen würden dann rückwirkend zum 1. Januar 2024 in Kraft treten.


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mit Material von dts Nachrichtenagentur
mit Material von dts Nachrichtenagentur
Dieser Artikel wurde mit Material der Nachrichtenagentur dts erstellt, kann jedoch durch unsere Redaktion ergänzt oder aktualisiert worden sein.

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