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Bundesregierung erwartet schnellere Abschiebungen durch GEAS-Reform

Die Bundesregierung erwartet nach Umsetzung der GEAS-Reform und begleitender Gesetze schnellere Abschiebungen. Ein Sprecher des Innenministeriums verwies auf breite Einigkeit in der EU, Abschiebungen zu beschleunigen, während das Bundeskabinett die nationale Umsetzung des neuen GEAS auf den Weg brachte.

Einigkeit in der EU, schnellere Abschiebungen

Die Bundesregierung erwartet, dass nach der Umsetzung der GEAS-Reform und weiterer begleitender Gesetzesvorhaben Abschiebungen schneller vonstattengehen können. Es gebe in der EU zwischen den Mitgliedstaaten insgesamt eine große Einigkeit, Abschiebungen schneller zu ermöglichen, sagte ein Sprecher des Innenministeriums am Mittwoch in Berlin auf Anfrage der dts Nachrichtenagentur, und verwies darauf, dass die jüngsten Kabinettsbeschlüsse im Wesentlichen eine Eins-zu-eins-Umsetzung der europäischen Vorgaben sowie Regeln vorsehen, die eine „restriktive Gestaltung“ von Asylverfahren ermöglichen.

Eine interne Stellungnahme des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs (VGH), wonach das Gesetz zur Anpassung des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems die Abschiebung abgelehnter Asylbewerber erheblich verzögern könnte, wollte der Sprecher nicht kommentieren.

Kabinettsbeschluss zur nationalen Umsetzung

Das Bundeskabinett hatte am Vormittag die nationale Umsetzung des neuen GEAS auf den Weg gebracht. Damit sollen die Voraussetzungen für eine bessere europäische Begrenzung, Steuerung und Ordnung von Migration geschaffen werden.

Die Reform des GEAS umfasst eine Richtlinie und zehn Verordnungen, die ab Sommer 2026 in allen EU-Mitgliedstaaten gelten sollen. In Deutschland sollen die rechtlichen Grundlagen im Wesentlichen eins zu eins umgesetzt werden. Die Gesetzentwürfe beinhalten unter anderem Regelungen zu Grenzverfahren, Screening und der Eurodac-Datenbank, der Einstufung sicherer Drittstaaten sowie einem Solidaritätsmechanismus zur Entlastung von Mitgliedstaaten unter Migrationsdruck.

Verschärfungen im Asylverfahren

Zusätzlich ermöglichen die Gesetzentwürfe eine restriktivere Gestaltung des Asylverfahrens. So sollen Länder Sekundármigrationszentren einrichten können, um Asylbewerber, die bereits in einem anderen Mitgliedstaat Schutz erhalten haben, zentral unterzubringen. Zudem werden die Möglichkeiten für Aufenthalts- und Meldepflichten verstärkt, um die Anwesenheit von Asylbewerbern zu gewährleisten und die Anzahl der Überstellungen von Dublin-Fällen zu erhöhen.

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mit Material von dts Nachrichtenagentur, bearbeitet
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Dieser Artikel wurde mit Material der Nachrichtenagentur dts erstellt, kann jedoch durch unsere Redaktion ergänzt oder aktualisiert worden sein.
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