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Bundesregierung: Asylbewerbern darf Kauf von Tabak und Alkohol nicht verwehrt werden

In einer Antwort auf eine parlamentarische Anfrage verhindert die Bundesregierung, dass Asylbewerbern mit der geplanten Bezahlkarte der Kauf von Alkohol und Tabak verboten wird. Dies sei aus verfassungsrechtlichen Gründen nicht zulässig und auch in Hinblick auf Personalressourcen nicht vertretbar sagt das Bundesarbeitsministerium, das sich damit gegen Pläne unionsgeführter Bundesländer wendet.

Keine Einschränkung für Bezahlkarte

Berichten des „Redaktionsnetzwerks Deutschland“ zufolge argumentiert das von Hubertus Heil (SPD) geführte Bundesarbeitsministerium, eine Beschränkung wäre nur möglich, wenn sämtliche beabsichtigte und tatsächlich getätigte Ausgaben von den zuständigen Behörden geprüft würden. „Ein solches Vorgehen wäre vor dem Hintergrund der verfassungsmäßigen Freiheits- und Persönlichkeitsrechte weder zulässig, noch wäre dies im Hinblick auf Personalressourcen vertretbar.“

Verfassungsrechtlicher Gleichbehandlungsgrundsatz

Das Ministerium weist auf den verfassungsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz hin. Demzufolge müsste ein Verbot auch für alle sozialen Mindestsicherungssysteme gelten. „Die Leistungsberechtigten können daher auch nach der derzeit beabsichtigten Anpassung der Regelungen im Asylbewerberleistungsgesetz eigenverantwortlich über die konkrete Verwendung der ihnen für den Grundbedarf zur Verfügung stehenden Leistungen entscheiden“, heißt es in der Antwort der Bundesregierung.

Entscheidungsfreiheit der Asylbewerber

In der Ankündigung des Ministeriums wird deutlich, dass die Leistungsberechtigten aus ihrem zur Verfügung stehenden Budget „die Mittel entsprechend ihrer konkreten Vorstellungen einsetzen können“. Einschränkungen für die Verwendung des Guthabens hatte Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU) gefordert, der explizit den Kauf von Alkohol ausschließen möchte.

Anfrage von CSU-Gesundheitspolitiker

Die Parlamentarische Anfrage kam von Stephan Pilsinger (CSU), der der Überzeugung ist, dass die Bezahlkarte „bundesweit einheitlich für Alkohol, Zigaretten und Glücksspiel gesperrt werden sollte“. Er äußerte gegenüber den Zeitungen: „Dass über die Bezahlkarten auch Zigaretten und Alkohol auf Kosten der deutschen Steuerzahler gekauft werden können, ist komplett daneben.“

Quelle: Mit Material der dts Nachrichtenagentur. ✨ durch KI bearbeitet, .


 
mit Material von dts Nachrichtenagentur, bearbeitet
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Dieser Artikel wurde mit Material der Nachrichtenagentur dts erstellt, kann jedoch durch unsere Redaktion ergänzt oder aktualisiert worden sein.
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