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Bundesrechnungshof warnt: BMG unterschätzt Masken-Klagen in Milliardenhöhe

Der Bundesrechnungshof wirft dem Bundesgesundheitsministerium (BMG) vor, mögliche Folgekosten der Maskenbeschaffung in der Corona-Pandemie unzureichend im Haushalt abzusichern. In einem Schreiben an den Haushaltsausschuss des Bundestags kritisieren die Prüfer insbesondere die Risikoprognose für anhängige Rechtsstreitigkeiten sowie die Vorsorge für Annexkosten. Zudem verweisen sie auf massive Überbeschaffung und hohe Bestände.

Kritik an Risikoprognose und Haushaltsplanung

In ihrer Stellungnahme monieren die Rechnungsprüfer, das BMG habe die Risiken aus den Open-House-Streitigkeiten zu eng veranschlagt. „Das BMG berücksichtigte bei seiner Risikoprognose zu den Open-House-Streitigkeiten für das Jahr 2025 lediglich eine bestimmte Fallkonstellation mit einem Streitwert von insgesamt 270 Millionen Euro, zuzüglich geschätzter Zins- und Verfahrenskosten von bis zu 90 Millionen Euro“, schreiben die Rechnungsprüfer in ihrer Stellungnahme, über die die Zeitungen der Funke-Mediengruppe (Donnerstagausgaben) berichten. Aus Rechtsstreitigkeiten mit Lieferanten der Schutzmasken seien aktuell aber noch „rund 100 Klagen anhängig mit einem Gesamtstreitwert von 2,3 Milliarden Euro“, heißt es in dem Bericht. „Wenn und soweit das BMG rechtskräftig zu Zahlungen verurteilt würde, kämen noch Verfahrenskosten und gegebenenfalls Zinsen in beträchtlicher Höhe hinzu“, so der Bundesrechnungshof.

Mögliche weitere Zahlungsverpflichtungen aus diesen Abwicklungsrisiken wolle das BMG über Ausgabereste decken und seien „daher in den Haushaltsentwürfen für die Jahre 2025 und 2026 nicht abgebildet“, schreibt der Rechnungshof weiter. Grundsätzlich dürften Ausgaben allerdings nur zwei Jahre übertragen werden. „Soweit das BMG aus dem Haushaltsansatz für das Jahr 2022 gebildete Reste auch in den Jahren 2025 und 2026 noch in Anspruch nehmen muss, bedarf es einer Ausnahmeregelung“, heißt es in dem Schreiben.

Annexkosten unzureichend abgebildet

Auch die Risikovorsorge für Folgekosten der Verwaltung der Masken-Überbeschaffung (sogenannte Annexkosten) hält der Rechnungshof für unzureichend. Für das Jahr 2025 sind laut BMG für Annexkosten erneut 45 Millionen Euro vorgesehen. Für die Jahre 2026 und 2027 rechnet das Gesundheitsministerium mit Ausgaben allein für konkret absehbare Verpflichtungen (Lager, Logistik, Vernichtung, externe Beratung sowie Rechtsberatung) von insgesamt 67,3 Millionen Euro. „Für das Jahr 2025 sieht der Haushaltsentwurf einen Ansatz von 60 Millionen Euro vor. Im Haushaltsentwurf für das Jahr 2026 sind 5,4 Millionen Euro veranschlagt, also weniger als die Ausgabenprognose des BMG“, heißt es in dem Bericht.

Überbeschaffung und Bestände

Der Bundesrechnungshof hatte bereits zuvor die massive Überbeschaffung von Masken während der Pandemie gerügt. Für 5,8 Milliarden Schutzmasken wurden bis zum Jahr 2024 rund 5,9 Milliarden Euro ausgegeben. „Letztlich wurden nur 1,7 Milliarden Schutzmasken im Inland verteilt. Mehr als die Hälfte der Beschaffungsmenge wurde bereits vernichtet“, so der Rechnungshof in dem Schreiben weiter. Für zu Beginn des Jahres nutzbare Restbestände von gut 800 Millionen Masken habe es zudem an „einem wirksamen und realistischen Verteilungskonzept“ gefehlt, so der Rechnungshof in dem Schreiben weiter.

Weitere 377 Millionen Schutzmasken sind laut Rechnungshof bereits konkret zur Vernichtung vorgesehen oder werden lediglich deshalb noch länger eingelagert, weil sie in den laufenden Verfahren streitbefangen sind. Aktuell verfügt das BMG noch über 332 Millionen auslieferungsfähige Schutzmasken, so der Bericht.

Wegen der Maskenbeschaffung steht auch der damalige Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) unter Druck. Ein Sonderbericht hatte Spahn, der derzeit Fraktionschef der Union im Bundestag ist, schwere Vorwürfe gemacht.

Quelle: Mit Material der dts Nachrichtenagentur. ✨ durch KI bearbeitet, .


 
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Dieser Artikel wurde mit Material der Nachrichtenagentur dts erstellt, kann jedoch durch unsere Redaktion ergänzt oder aktualisiert worden sein.
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