Bundesrechnungshof rügt verfassungswidrigen Nachtragshaushalt der Bundesregierung

Der Bundesrechnungshof hat Bedenken zur Verfassungsmäßigkeit des Nachtragshaushalts der Bundesregierung für das Jahr 2023 geäußert, so ein Bericht der “Bild”-Zeitung. Es wird insbesondere kritisiert, dass bestimmte Sondervermögen nicht bei der Berechnung der Kreditaufnahme berücksichtigt werden; zudem werden Zweifel an der Vollständigkeit dieser Berechnung laut.

Bedenken des Bundesrechnungshofs

Die “Bild” berichtet unter Verweis auf eine achtseitige Stellungnahme der Rechnungsprüfer des Bundesrechnungshofs, dass diese den Nachtragshaushalt der Bundesregierung für das Jahr 2023 als möglicherweise nicht verfassungsgemäß einstufen. Insbesondere wird bemängelt, dass die Regierung bei der Berechnung der Kreditaufnahme, die in der Schuldenregel berücksichtigt werden muss, zahlreiche Sondervermögen nicht einbezieht. “Dies wäre aus Sicht des Bundesrechnungshofes jedoch geboten”, wird aus dem Schreiben zitiert. Weiterhin heißt es darin: “Die Berechnung der Bundesregierung hinsichtlich der für die Schuldenregel maßgeblichen Kreditaufnahme ist nach Auffassung des Bundesrechnungshofs deshalb unvollständig.” Die Prüfer schätzen, dass insgesamt 14,3 Milliarden Euro an Krediten außerhalb des Haushalts vergeben wurden.

Kritik aus der Politik

Der haushaltspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Christian Haase, äußerte sich ebenfalls kritisch zu dem Nachtragshaushalt. “Das Haushaltschaos der Ampel scheint kein Ende zu nehmen. Der Nachtragshaushalt 2023 ist gegenwärtig nicht verabschiedungsreif”, sagte er gegenüber der “Bild”. Haase zeigte sich zudem verwundert darüber, wie die Ampel-Koalition den Haushalt für das Jahr 2024 zügig verabschieden wolle.


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mit Material von dts Nachrichtenagentur
mit Material von dts Nachrichtenagentur
Dieser Artikel wurde mit Material der Nachrichtenagentur dts erstellt, kann jedoch durch unsere Redaktion ergänzt oder aktualisiert worden sein.

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