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Bundeslandwirtschaftsminister verschärft Tierschutzgesetz: Stärkere Regulierung und Strafen

Das Bundeskabinett hat eine Novelle des Tierschutzgesetzes beschlossen, die umfangreiche Verbesserungen für den Tierschutz vorsieht. Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir (Grüne) hat den Konsultationsprozess beschleunigt und plant, dass der Bundesrat sich noch vor der Sommerpause damit beschäftigt.

Geplante Änderungen und ihre Auswirkungen

Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir (Grüne) betonte, dass „die allermeisten Tierhalter in Deutschland ihrer Verantwortung gegenüber den Tieren gerecht“ würden, jedoch gebe es „noch immer Defizite beim Umgang mit und der Haltung von Tieren“. Er fügte hinzu: „Mit dem Kabinettbeschluss haben wir umfassende Verbesserungen für den Tierschutz auf den Weg gebracht. Das ist die umfangreichste Überarbeitung des Tierschutzgesetzes seit vielen Jahren.“

Maßnahmen gegen die Qualzucht

Das neue Gesetz soll vor allem die Qualzucht beenden. Die bestehenden Regeln werden um eine nicht abschließende Liste mit möglichen Symptomen der Qualzucht ergänzt, darunter Blindheit, Taubheit oder Atemnot, wenn sie erblich bedingt sind und zu Schmerzen und Leiden bei den Tieren führen. Das Züchten gesunder Tiere bleibt weiterhin erlaubt.

Änderungen im Online-Handel und Nutztierbereich

Tiere mit Merkmalen von Qualzucht sollen künftig auf Online-Plattformen nicht mehr zum Kauf angeboten werden können. Anbieter von lebenden Tieren müssen ihre Daten bei der Online-Plattform hinterlegen. Im Nutztierbereich ist eine Verpflichtung zu Videoaufzeichnungen in Schlachthöfen geplant.

Maßnahmen gegen Misshandlungen von Tieren

Für das Töten eines Tieres ohne „vernünftigen Grund“ soll der Strafrahmen in bestimmten Fällen von bis zu drei auf bis zu fünf Jahre Freiheitsstrafe steigen. Der Versuch der Misshandlung oder Tötung eines Tieres wird nach Özdemirs Entwürfen künftig unter Strafe stehen: Der Bußgeldrahmen verdoppelt sich von bis zu 25.000 Euro auf bis zu 50.000 Euro.

Regelungen für Zirkustiere

Änderungen gibt es auch für Tiere in reisenden Zirkussen. Eine Neuanschaffung bestimmter Arten, wie Elefanten, Affen, Giraffen oder Flusspferde, soll künftig nicht mehr möglich sein, wobei die bereits existierenden Tiere weiterhin gehalten werden dürfen. Diese umfangreiche Gesetzesänderung setzt ein klares Zeichen für einen verbesserten Tierschutz in Deutschland.

durch KI bearbeitet, .


 
mit Material von dts Nachrichtenagentur, bearbeitet
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Dieser Artikel wurde mit Material der Nachrichtenagentur dts erstellt, kann jedoch durch unsere Redaktion ergänzt oder aktualisiert worden sein.
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