HASEPOST
 
HASEPOST

Bundesländer fordern Entschädigung bei Zug-Serviceausfällen

Die Bundesländer fordern, dass Bahnreisende künftig bei fehlendem WLAN oder geschlossenen Bordbistros entschädigt werden. In einem gemeinsamen Beschluss heben sie die Bedeutung verlässlicher Nebenleistungen während der Zugfahrt hervor und appellieren an den Bund, gesetzliche Regelungen zu prüfen. Auch Fahrgastverbände und Politiker verschiedener Parteien unterstützen den Vorstoß, wie die „Rheinische Post“ berichtet.

Bundesländer fordern gesetzliche Ansprüche

Die Bundesländer drängen darauf, dass Bahnkunden bei fehlendem WLAN oder geschlossenem Bordbistro künftig entschädigt werden. „Fahrgäste sollen darauf vertrauen können, dass beispielsweise bei längeren Fahrten im Fernverkehr ein ausreichendes Verpflegungsangebot im Zug besteht“, heißt es in einem Beschluss der Verbraucherminister, über den die „Rheinische Post“ in ihrer Freitagausgabe berichtet. Auch die Verfügbarkeit von WLAN sowie ausreichende Kapazitäten für Kinderwägen und Fahrräder spiele eine wichtige Rolle.

Der Bund müsse daher „die Einführung gesetzlicher Ansprüche“ prüfen für den Fall, „dass Nebenleistungen, die von den Reisenden berechtigterweise erwartet werden können“, nicht erbracht würden. Die Länder stellten fest, dass ein „Verbesserungsbedarf in Bezug auf Neben- und Serviceleistungen bei der Beförderung“ bestehe.

Unterstützung von Verbänden und Politikern

Der Fahrgastverband Pro Bahn begrüßte den Vorstoß der Länder. Vorsitzender Detlef Neuß sagte der „Rheinischen Post“: Eine Fahrpreisminderung sei „in Betracht zu ziehen“.

Auch Politiker verschiedener Parteien äußerten sich zustimmend. Verkehrsexpertin der Grünen-Bundestagsfraktion Victoria Broßart erklärte laut „Rheinischer Post“, die Deutsche Bahn werbe für bestimmte Leistungen, daher wäre es denkbar, „bei Nichterbringung dieser den Fahrgästen entgegenzukommen“.

Der verkehrspolitische Sprecher der Linken im Bundestag, Luigi Pantisano, sagte der Zeitung: „Wenn es hier zu Einschränkungen kommt, müssen die Fahrgäste selbstverständlich von einer Teilerstattung des Fahrpreises Gebrauch machen können.“

Quelle: Mit Material der dts Nachrichtenagentur. ✨ durch KI bearbeitet, .


 
mit Material von dts Nachrichtenagentur, bearbeitet
mit Material von dts Nachrichtenagentur, bearbeitet
Dieser Artikel wurde mit Material der Nachrichtenagentur dts erstellt, kann jedoch durch unsere Redaktion ergänzt oder aktualisiert worden sein.
Hallo Welt
Html code here! Replace this with any non empty raw html code and that's it.

  

   

 

Html code here! Replace this with any non empty raw html code and that's it.

Diese Artikel gefallen Ihnen sicher auch ...Lesenswert!
Empfohlen von der Redaktion