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Bundeskabinett will Wolf ins Jagdrecht aufnehmen

Die Bundesregierung will den Wolf in das Bundesjagdgesetz aufnehmen, um den Schutz von Weidetieren zu verbessern. Das Bundeskabinett beschloss dazu am Mittwoch einen Gesetzentwurf von Bundesagrarminister Alois Rainer (CSU), der präventiven Herdenschutz in den Mittelpunkt stellt und ein Bestandsmanagement in Regionen mit hoher Wolfsdichte ermöglichen soll.

Wolf soll ins Bundesjagdgesetz aufgenommen werden

Bundesagrarminister Alois Rainer (CSU) hat einen Gesetzentwurf vorgelegt, nach dem der Wolf in das Bundesjagdgesetz aufgenommen werden soll. Das Bundeskabinett stimmte dem Entwurf am Mittwoch zu. Ziel ist es nach Angaben der Bundesregierung, den Schutz von Weidetieren zu verbessern und gleichzeitig klare rechtliche Rahmenbedingungen zu schaffen.

Kern des Entwurfs ist die Hervorhebung des präventiven Herdenschutzes als zentralem Element für den Schutz von Weidetieren. Die Finanzierung von Schutzmaßnahmen wie Zäunen oder Herdenschutzhunden soll weiterhin unterstützt werden.

Bestandsmanagement bei hoher Wolfsdichte

Durch die geplante Gesetzesänderung sollen die Länder die Möglichkeit erhalten, in Regionen mit hoher Wolfsdichte und günstigem Erhaltungszustand ein Bestandsmanagement einzuführen. In Gebieten, in denen präventiver Herdenschutz als unzumutbar gilt, etwa in der alpinen Region, soll zudem eine Entnahme von Wölfen zur Vermeidung von Weidetierrissen möglich sein.

Rainer betonte die Bedeutung der Weidetierhaltung und die Notwendigkeit klarer Regeln im Umgang mit dem Wolf. „Die Weidetierhaltung ist das Herzstück der Kulturlandschaft und der Wolf längst Teil des Alltags geworden. Mit der Aufnahme des Wolfs ins Bundesjagdgesetz kommen klare, praxistaugliche Regeln und Rechtssicherheit“, sagte Rainer laut Bundesregierung.

Regionale Managementpläne und Berichtspflicht

Der Gesetzentwurf sieht vor, dass die Länder regionale Bestandsmanagements einführen können. In Regionen mit hohen Wolfszahlen sollen Managementpläne aufgestellt werden, um die Zahl der Wölfe zu regulieren. Vorgesehen ist dabei eine Jagdzeit vom 1. Juli bis 31. Oktober.

Die Bundesregierung plant darüber hinaus, dem Bundestag nach fünf Jahren zu berichten, inwieweit sich die neuen Regelungen bewährt haben.

Quelle: Mit Material der dts Nachrichtenagentur. ✨ durch KI bearbeitet, .


 
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