Bundeskabinett beschließt viertes Bürokratieentlastungsgesetz mit Kritikpunkten

Das Bundeskabinett hat das “Bürokratieentlastungsgesetz IV” (BEG IV) eingeleitet, um die deutsche Wirtschaft jährlich um etwa 944 Millionen Euro zu entlasten. Trotz anerkennenden Worten aus verschiedenen politischen Ecken gibt es auch Kritik am Vorhaben und an Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP), der das Gesetz voranbringt.

Details zum Bürokratieentlastungsgesetz IV

Das neue Gesetz zielt darauf ab, Dokumentations- und Meldungsanforderungen zu verringern sowie die digitale Kommunikation mit Behörden zu fördern. “Der Bürokratiekostenindex fällt dadurch auf sein Allzeittief”, sagte Marco Buschmann.

Kritik vom Richterbund

Allerdings steht Buschmann unter der Kritik des Richterbunds (DRB). DRB-Bundesgeschäftsführer Sven Rebehn sagte der “Rheinischen Post”: “In seinem eigenen Zuständigkeitsbereich tut der Bundesjustizminister leider eher das Gegenteil.” Er ferner betonte, dass die “von Marco Buschmann forcierte Cannabis-Gesetzgebung sich als bürokratieaufbauend erweist und der Minister den Strafprozess mit unnötigen Dokumentationspflichten zu verkomplizieren droht.”

Reaktion aus der SPD

Währenddessen kritisierte Esra Limbacher, der mittelstandspolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, den Gesetzentwurf zum Bürokratieabbau als unzureichend und äußerte gegenüber der “Rheinischen Post”: “Diese Vorschläge alleine reichen aber natürlich nicht aus.” Limbacher deutete an, dass die SPD auf weitere Verbesserungen drängen wird, um vor allem kleinen und mittelständischen Unternehmen und Handwerkern zu helfen. “Notfalls muss in dieser Wahlperiode ein weiteres Bürokratieentlastungsgesetz folgen”, fügte er hinzu, und betonte, dass das Hauptproblem beim Bürokratieabbau in der Umsetzung und nicht in der Erkenntnis liege.


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mit Material von dts Nachrichtenagentur
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Dieser Artikel wurde mit Material der Nachrichtenagentur dts erstellt, kann jedoch durch unsere Redaktion ergänzt oder aktualisiert worden sein.

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