Die Bundesregierung hat die weitgehende Abschaffung des bisherigen Bürgergeld-Systems auf den Weg gebracht. Der Gesetzentwurf aus dem Bundesarbeitsministerium sieht eine neue Grundsicherung mit strengeren Mitwirkungspflichten und härteren Sanktionen vor, einschließlich der Möglichkeit einer vollständigen Streichung von Leistungen. Nach längerem Streit zwischen Union und SPD einigten sich die Koalitionspartner auf einen Kompromiss bei der Ausgestaltung der Sanktionen. Das Gesetz soll voraussichtlich frühestens zum 1. Juli 2026 in Kraft treten.
Neue Grundsicherung statt Bürgergeld
Die Bundesregierung hat in der letzten regulären Kabinettssitzung des Jahres die weitgehende Abschaffung des bisherigen Bürgergeld-Systems beschlossen. Der entsprechende Gesetzentwurf aus dem Bundesarbeitsministerium wurde am Mittwoch auf den Weg gebracht.
Nach den Plänen von Arbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) soll statt des Bürgergeldes eine neue Grundsicherung eingeführt werden. Geplant sind dabei strengere Mitwirkungspflichten für Bezieher sowie härtere Sanktionen bei der Verweigerung von Kooperation. Auch die komplette Streichung von Leistungen soll demnach möglich sein.
Streit um vollständige Leistungskürzungen
Bis zuletzt hatte es gerade um den Punkt der möglichen Komplettstreichung von Leistungen Streit zwischen Union und SPD gegeben. Der vereinbarte Kompromiss sieht jetzt vor, dass nach Meldeversäumnissen vor einer Komplettstreichung von Leistungen für die Betroffenen sicherzustellen ist, dass die Gelegenheit zur persönlichen Anhörung „auch tatsächlich gegeben wird“, wie es im Gesetzentwurf heißt.
Geplanter Zeitpunkt des Inkrafttretens
Das Gesetz wird voraussichtlich frühestens zum 1. Juli 2026 in Kraft treten.
Quelle: Mit Material der dts Nachrichtenagentur. ✨ durch KI bearbeitet, .
