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Bundeskabinett beschließt Gesetz für digitales polizeiliches Führungszeugnis

Das Bundeskabinett hat einen Gesetzesentwurf zur Digitalisierung des polizeilichen Führungszeugnisses beschlossen. Künftig sollen Antragsteller das Dokument nicht mehr nur als Papierurkunde, sondern auch digital über das Bundesamt für Justiz erhalten. Der Entwurf sieht zudem weitere Änderungen für notarielle Online-Verfahren im Gesellschafts- und Registerrecht vor.

Digitales Führungszeugnis geplant

Das Bundeskabinett hat einen Gesetzesentwurf für die Digitalisierung des polizeilichen Führungszeugnisses verabschiedet. Statt der bisherigen Papierurkunde sollen Antragsteller das Führungszeugnis zukünftig auch als digitales Dokument durch das Bundesamt für Justiz erhalten können, teilte das Ministerium mit. Der Gesetzentwurf sieht darüber hinaus weitere Änderungen unter anderem für notarielle Online-Verfahren im Gesellschafts- und Registerrecht vor.

Aussagen der Justizministerin

Justizministerin Stefanie Hubig (SPD) bezeichnete die Einführung des digitalen Führungszeugnisses als Beispiel für erfolgreichen Verwaltungsfortschritt. Die Einführung des digitalen Führungszeugnisses sei ein Musterbeispiel für gelingende Staatsmodernisierung, sagte Justizministerin Stefanie Hubig (SPD). „Ob im Beruf oder im Ehrenamt – das Führungszeugnis ist in vielen Lebensbereichen unverzichtbar. Die Digitalisierung hilft den Menschen und macht einen Unterschied. Es ist gut, dass wir hier bei der Digitalisierung des Staates vorankommen“, erklärte sie laut Ministerium.

Bedeutung des Führungszeugnisses

Das Führungszeugnis gibt Auskunft darüber, ob jemand vorbestraft ist. Seine Vorlage ist für verschiedene berufliche und ehrenamtliche Tätigkeiten erforderlich. Pro Jahr werden in Deutschland rund fünf Millionen Führungszeugnisse ausgestellt.

Quelle: Mit Material der dts Nachrichtenagentur. ✨ durch KI bearbeitet, .


 
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