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Bundeskabinett beschließt Einstieg bei Meyer Werft

Die Bundesregierung hat am Mittwoch grünes Licht für den Einstieg des Bundes in die Meyer Werft gegeben. Gemeinsam mit dem Land Niedersachsen wird der Bund jeweils rund 40 Prozent der Anteile an der in finanzielle Schwierigkeiten geratenen Werft übernehmen, um deren Fortbestand zu sichern.

Einstieg des Bundes und des Landes Niedersachsen

Die Meyer Werft, ein traditionsreiches Unternehmen, war in Liquiditätsschwierigkeiten geraten. Um das Unternehmen zu retten, hatten die Bundesregierung und das Land Niedersachsen bereits im September dieses Jahres beschlossen, eine gemeinsame Mehrheitsbeteiligung zu erwerben. Diese Maßnahme wurde notwendig, nachdem das Unternehmen nicht mehr in der Lage war, seinen finanziellen Verpflichtungen nachzukommen.

Kartellrechtliche Freigabe

Nach der Zustimmung der EU-Kommission Anfang Dezember 2024 steht dem Einstieg nun nichts mehr im Wege. Die kartellrechtliche Freigabe war ein wichtiger Schritt, um die geplanten Stabilisierungsmaßnahmen – den Einstieg des Bundes und des Landes Niedersachsen als Gesellschafter – durchführen zu können. Dieser Schritt ermöglicht, dass Bund und Land jeweils rund 40 Prozent der Unternehmensanteile übernehmen werden.

Zukunftsperspektiven der Meyer Werft

Mit der Unterstützung durch Bund und Land soll die Meyer Werft wieder auf stabile Füße gestellt werden. Die Beteiligung der öffentlichen Hand ist ein deutliches Signal an die Belegschaft und die Region, dass die Werft eine Zukunftsperspektive hat. Der geplante Einstieg wird voraussichtlich schon am Donnerstag wirksam, sodass das Unternehmen seine wirtschaftlichen Herausforderungen besser bewältigen kann.

Durch die Übernahme von jeweils rund 40 Prozent der Unternehmensanteile durch den Bund und das Land Niedersachsen soll die Wettbewerbsfähigkeit der Meyer Werft langfristig sichergestellt werden.

Quelle: Mit Material der dts Nachrichtenagentur. ✨ durch KI bearbeitet, .


 
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Dieser Artikel wurde mit Material der Nachrichtenagentur dts erstellt, kann jedoch durch unsere Redaktion ergänzt oder aktualisiert worden sein.
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