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Bundesjustizministerin Hubig will Scheinvaterschaften konsequenter bekämpfen

Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) will sogenannte Scheinvaterschaften stärker bekämpfen und plant eine Strafbarkeit verbaler sexueller Belästigung. Zudem wirbt sie für Reformen im Familien- und Abstammungsrecht, darunter eine Co-Mutterschaft für lesbische Paare.

Kampf gegen Scheinvaterschaften

Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) will gegen missbräuchliche Vaterschaftsanerkennungen vorgehen. „Aus Gesprächen weiß ich: In einigen Städten ist das ein wirkliches Problem“, sagte sie der „Welt am Sonntag“. „Es gibt Männer, die Kinder von fremden Frauen gezielt und gerade zu dem Zweck anerkennen, um Mutter und Kind den Aufenthalt in Deutschland zu ermöglichen.“

„Missbräuchliche Anerkennungen sind teilweise zu einem `Geschäftsmodell` geworden. Das können wir nicht dulden. Deshalb haben wir im Koalitionsvertrag vereinbart, missbräuchliche Anerkennungen der Vaterschaft besser zu verhindern.“

Strafbarkeit verbaler sexueller Belästigung

Zugleich konkretisierte sie Pläne, verbale sexuelle Belästigungen unter Strafe stellen zu wollen. „Es geht um verbale Gewalt, wie sie sich niemand gefallen lassen muss. Wir reden nicht von missglückten Komplimenten. Wir sprechen von vulgären und drastischen Zurufen, die die Betroffenen erheblich beeinträchtigen“, sagte die SPD-Politikerin.

„Wenn Frauen Dinge hinterhergeschrien werden, die sie in erheblichem Maße einschüchtern, bedrängen oder herabwürdigen – solche Verhaltensweisen wollen wir sanktionieren. Aber natürlich ist nicht alles, was die Grenzen des Anstands verletzt, auch strafwürdig.“ So solle das „Hinterherpfeifen“ nicht sanktioniert werden.

Co-Mutterschaft und Abstammungsrecht

Hubig plädierte auch dafür, lesbischen Paaren eine sogenannte Co-Mutterschaft zu ermöglichen. „Das Familienrecht ist an vielen Stellen reformbedürftig und nicht unbedingt auf der Höhe der gesellschaftlichen Realität“, sagte sie der „Welt am Sonntag“.

„Ich werbe zum Beispiel für Reformen im Abstammungsrecht. Derzeit ist es ja so: Wenn eine Frau in einer gleichgeschlechtlichen Partnerschaft ein Kind bekommt, muss ihre Partnerin das Kind adoptieren, um Mutter zu sein.“ Das gelte selbst dann, wenn der Samenspender gar nicht Verantwortung für das Kind übernehmen wolle. „Ich halte es für richtig, dass wir das ändern.“

Quelle: Mit Material der dts Nachrichtenagentur. ✨ durch KI bearbeitet, .


 
mit Material von dts Nachrichtenagentur, bearbeitet
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Dieser Artikel wurde mit Material der Nachrichtenagentur dts erstellt, kann jedoch durch unsere Redaktion ergänzt oder aktualisiert worden sein.
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