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Bundesdatenschützer äußert Bedenken gegen anlasslose Vorratsdatenspeicherung

(mit Material von dts Nachrichtenagentur) Bundesdatenschutzbeauftragter spricht sich gegen anlasslose Vorratsdatenspeicherung aus. 
Der Bundesdatenschutzbeauftragte Ulrich Kelber lehnt eine anlasslose Vorratsdatenspeicherung ab und bevorzugt stattdessen das sogenannte Quick Freeze-Verfahren. Das sagte er dem „Handelsblatt“ gegenüber. Er bezeichnete eine anlasslose Vorratsdatenspeicherung als „Zombie-Politik“, die begraben werden sollte. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hatte bereits im vergangenen September enge Grenzen für die Speicherung von Telekommunikationsdaten zur Aufklärung von Straftaten gesetzt. Die Vorratsdatenspeicherung wird in Deutschland seit 13 Jahren nicht mehr praktisch angewendet.

Quick Freeze als weniger eingriffsintensive Variante

Kelber hält das Quick Freeze-Verfahren für die „weniger eingriffsintensive“ Variante. Es gehe nicht darum, den Datenhaufen weiter zu vergrößern und alle unter Generalverdacht zu stellen. Er betonte, dass selbst wenn Daten vorhanden seien, es oft Monate oder Jahre dauere, bis diese ausgewertet würden. Hier müsse man besser werden.

Eine Überwachungsgesamtrechnung als erforderlich erachtet

Der Bundesdatenschutzbeauftragte fordert zudem eine „Überwachungsgesamtrechnung“. Quick Freeze oder die dauerhafte Speicherung von IP-Adressen würden zur bereits bestehenden Überwachung hinzukommen. Kelber betonte, dass die Politik kein dauerndes Gefühl der Überwachung entstehen lassen dürfe, wenn die Bürger ihre Freiheitsrechte bewusst und unbewusst voll ausleben sollen.


 
mit Material von dts Nachrichtenagentur, bearbeitet
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Dieser Artikel wurde mit Material der Nachrichtenagentur dts erstellt, kann jedoch durch unsere Redaktion ergänzt oder aktualisiert worden sein.
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