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Bund und Länder ohne Einigung beim Gesetzeskostenausgleich

Bund und Länder haben sich weiterhin nicht auf einen Mechanismus zur Kompensation finanzieller Auswirkungen von Gesetzen geeinigt. Das geht aus dem Ergebnisbericht der zuständigen Arbeitsgruppe hervor, über den das „Handelsblatt“ (Freitagausgabe) berichtet. Demnach liegen die Positionen noch weit auseinander.

Die Arbeitsgruppe soll einen Mechanismus für den Grundsatz „Wer bestellt, der bezahlt“ finden; Experten sprechen von „Veranlassungskonnexität“. Wenn der Bund Gesetze beschließt, die bei Ländern und Kommunen zu Ausgaben führen, soll er sie kompensieren. „Im Zuge der Beratungen haben Bund und Länder zwei unterschiedliche Lösungskonzepte vorgelegt“, heißt es in dem Papier.

Ländervorschlag: Automatische Kompensation bei hohen Kosten

Der Vorschlag der Länder lautet in dem Papier: „Der Bund soll zusichern, bei Gesetzesvorhaben, die in den ersten drei Jahren nach Inkrafttreten mit Kostenfolgen für Länder und Kommunen von mehr als 250 Millionen Euro beziehungsweise 100 Millionen Euro jährlich verbunden sind, eine Kompensation zu leisten.“ Diese solle über einen höheren Anteil der Länder an der Umsatzsteuer gewährt und dynamisch ausgestaltet werden. Die Länder wollen auch bei „Steuergesetzen“ eine Kompensation, also bei Steuersenkungen vom Bund entschädigt werden.

Bundesvorschlag: Regelmäßige Finanzüberprüfung und Umsatzsteueranpassung

Der Bund lehnt dieses Modell ab. Er hat in der Arbeitsgruppe vorgeschlagen, die Finanzlage der unterschiedlichen Ebenen immer wieder zu prüfen und dann die Verteilung der Umsatzsteuer entsprechend anzupassen. „Danach werden nicht einzelne Gesetze, sondern alle notwendigen Ausgaben und laufenden Einnahmen des Bundes, der Länder (inklusive ihrer Kommunen) in einer gesamtheitlichen Betrachtung erfasst“, heißt es im Papier. Über einen Ausgleich bei der Umsatzsteuer werde dann „insgesamt faire Lastenverteilung erreicht“, heißt es im Papier.

Quelle: Mit Material der dts Nachrichtenagentur. ✨ durch KI bearbeitet, .


 
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