Bund und Länder haben sich vor der geplanten Sitzung des Vermittlungsausschusses zum Sparpaket für die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) auf einen Kompromiss verständigt. Kern des Deals ist die Beibehaltung geplanter Einsparungen im Klinikbereich bei gleichzeitiger Entlastung der Krankenhäuser im Jahr 2026. Ziel ist es nach Angaben der Bundesregierung, eine „Überkompensation“ zu vermeiden.
Kompromiss zu Sparmaßnahmen im Kliniksektor
Bund und Länder einigten sich laut dem Portal „Politico“ darauf, dass die ursprünglich vorgesehenen Sparmaßnahmen im Kliniksektor durch die Aussetzung der Meistbegünstigtenklausel bestehen bleiben sollen. Das gehe aus einer auf Dienstag datierten Protokollerklärung der Bundesregierung hervor, berichtet „Politico“ am Dienstag.
Darüber hinaus sollen die Effekte im Jahr 2027 ausgeglichen werden. Zu diesem Zweck wird der Landesbasisfallwert für somatische Krankenhäuser sowie die Budgets der psychiatrischen und psychosomatischen Krankenhäuser für 2026 um 1,14 Prozent angehoben. In der Protokollerklärung heißt es dazu: „Ziel der gefundenen Regelung ist es, eine Überkompensation auszuschließen.“
Kritik der Länder und Anrufung des Vermittlungsausschusses
Die Länder hatten kritisiert, dass die ursprünglich geplanten Maßnahmen die Krankenhäuser unverhältnismäßig stark belasten würden, und daraufhin den Vermittlungsausschuss angerufen. Hintergrund ist das Sparpaket, mit dem die Koalition den GKV-Zusatzbeitrag im kommenden Jahr im Durchschnitt bei 2,9 Prozent stabil halten will.
Warnungen der Krankenkassen
Kassen warnen, dass die Zusage zur Stabilisierung des Zusatzbeitrags nicht zu halten ist – unter anderem, weil Rücklagen wieder aufgefüllt werden müssen.
Quelle: Mit Material der dts Nachrichtenagentur. ✨ durch KI bearbeitet, .
