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Bund plant finanzielle Unterstützung für Abschiebungen nach Afghanistan

Die Bundesregierung verfolgt Pläne, die Rückführung afghanischer Staatsbürger, einschließlich Straftätern und Gefährdern, durch finanzielle Unterstützung zu erleichtern. Laut einem Bericht der „Bild-Zeitung“ finden hierzu Gespräche zwischen Bund und Ländern statt.

Pläne für die Abschiebung nach Afghanistan

In den Gesprächen zwischen Bund und Ländern geht es auch um die Frage, ob kriminelle afghanische Staatsbürger und Gefährder vor ihrer Abschiebung finanzielle Unterstützung erhalten sollen. Die „Bild-Zeitung“ berichtete, dass das Bundesinnenministerium (BMI) unter Leitung von Nancy Faeser (SPD) die Gespräche bestätigte. Dem Sprecher des BMI zufolge prüft das Ministerium kontinuierlich, „wie die operativen und auch rechtlichen Voraussetzungen für Abschiebungen auch nach Afghanistan geschaffen werden können, um die für Abschiebungen zuständigen Länder zu unterstützen. Zur Schaffung der rechtlichen Voraussetzungen kann auch die Auszahlung einer `finanziellen Reiseunterstützung` dienen.“

Bedeutung der finanziellen Unterstützung für Abschiebungen

Ob und in welcher Höhe diese „finanzielle Reiseunterstützung“ gewährt wird, bleibt im Ermessen der Bundesländer, erläuterte der Sprecher des Ministeriums. Bei den zu Abschiebenden könnte es sich auch um Straftäter und Personen handeln, die als Gefährder eingestuft wurden. Eine finanzielle Unterstützung dieser Art könnte es abgeschobenen Afghanen ermöglichen, nach ihrer Rückkehr in die Heimat für Nahrung, Wohnraum und andere grundlegende Bedürfnisse aufzukommen. Diese Leistungen könnten zudem juristische Hürden für Abschiebungen senken. Denn in der Vergangenheit haben afghanische Staatsbürger vor deutschen Gerichten argumentiert, dass ihnen bei einer Rückkehr nach Afghanistan extreme Armut droht.

Quelle: Mit Material der dts Nachrichtenagentur. ✨ durch KI bearbeitet, .


 
mit Material von dts Nachrichtenagentur, bearbeitet
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Dieser Artikel wurde mit Material der Nachrichtenagentur dts erstellt, kann jedoch durch unsere Redaktion ergänzt oder aktualisiert worden sein.
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