Der Bund unterstützt Länder und Kommunen mit hohen Finanzmitteln. 2026 soll die Unterstützung voraussichtlich 117,6 Milliarden Euro betragen, 2025 finanzierte der Bund die Länder mit 115,1 Milliarden Euro. Zugleich verhandeln Bund und Länder über die künftige Aufteilung von Kosten, während Ländervertreter Kompensationen einfordern.
Der Bund beteiligt sich mit umfangreichen Finanzmitteln an den Aufgaben von Ländern und Kommunen. Im Jahr 2026 wird sich die finanzielle Unterstützung voraussichtlich auf 117,6 Milliarden Euro belaufen, wie aus einem unveröffentlichten Bericht des Bundesfinanzministeriums an den Haushaltsausschuss des Bundestags hervorgeht, über den das „Handelsblatt“ (Freitagsausgabe) berichtet. Im Jahr 2025 finanzierte der Bund die Länder mit 115,1 Milliarden Euro.
Verhandlungen über Kostenaufteilung
Derzeit verhandeln Bund und Länder, wie sie sich künftig Kosten bei Gesetzesvorhaben aufteilen sollen. Die Länder fordern eine Kompensation vom Bund, etwa wenn es um die Senkung der Umsatzsteuer für Gastronomen oder die Erhöhung der Pendlerpauschale geht. Baden-Württembergs Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) sagte dem „Handelsblatt“: „Die größten finanziellen Belastungen in den kommunalen Haushalten entstehen derzeit durch Bundesgesetze.“
Wenn der Bund dann zusätzlich die Mehrwertsteuer in der Gastronomie senken oder die Pendlerpauschale erhöhen wolle, „müssen wir ehrlich sagen, wer das am Ende bezahlt“, sagte Kretschmann dem „Handelsblatt“.
Positionen aus den Ländern
Rheinland-Pfalz‘ Ministerpräsident Alexander Schweitzer (SPD) sagte der Zeitung: „Die finanzielle Schieflage vieler Kommunen zeigt: Es wurden Aufgaben übertragen oder bestehende Standards erhöht, ohne eine auskömmliche Finanzierung sicherzustellen. Für die Zukunft muss daher gelten, dass der Bund – wenn er bestellt – auch angemessen bezahlt.“
Umfang der Bundesmittel
Laut dem Regierungsbericht unterstützt der Bund die Länder bereits umfangreich. Gegenüber dem Jahr 2005 bekommen die Länder etwa einen zusätzlichen Anteil an der Umsatzsteuer in Höhe von 16,8 Milliarden Euro. Für die Kosten der Unterkunft erhalten die Länder demnach 13 Milliarden Euro, an Erstattungen für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung 12,25 Milliarden Euro.
Quelle: Mit Material der dts Nachrichtenagentur. ✨ durch KI bearbeitet, .
