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Bürgergeld 2026: Stromkostenanteil bleibt zu niedrig

Mit der für 2026 beschlossenen Nullrunde bleibt der im Bürgergeld vorgesehene Stromanteil voraussichtlich unter den durchschnittlichen Kosten. Das geht aus einer Berechnung des Vergleichsportals Verivox hervor, über die die Zeitungen der Funke-Mediengruppe (Sonntagausgaben) berichten. Demnach beträgt der Fehlbetrag für Alleinlebende im Bundesdurchschnitt 56 Euro pro Jahr; Verivox empfiehlt einen Anbieterwechsel.

Regelsätze bleiben unverändert, Stromanteil zu niedrig

Das Bundeskabinett hat in dieser Woche eine Verordnung auf den Weg gebracht, nach der die sogenannten Regelsätze für den monatlichen Lebensunterhalt 2026 unverändert bleiben. In Deutschland erzielen mehr als fünf Millionen Menschen Bürgergeld. Für einen alleinstehenden Erwachsenen gibt es damit auch im kommenden Jahr weiterhin 563 Euro im Monat. Darin enthalten sind laut Verivox rechnerisch 45,70 Euro für die Stromkosten. Übersteigen die tatsächlichen Ausgaben diesen Betrag, müssen Betroffene die Differenz selbst tragen.

Den Berechnungen zufolge fällt der Fehlbetrag für einen Alleinlebenden 2026 im Durchschnitt 56 Euro pro Jahr aus. Gegenüber den Vorjahren ist die Lücke kleiner: 2025 beträgt sie 74 Euro, 2024 waren es noch 129 Euro. Verivox, das bei Neuabschlüssen auf Provisionsbasis mitverdient, empfiehlt einen Anbieterwechsel. So lasse sich der Fehlbetrag kompensieren und sogar zusätzliche Einsparungen erzielen, heißt es von dem Portal.

Regionale Unterschiede beim Strompreis

Laut den Berechnungen des Portals liegen die Stromkosten eines Single-Haushalts mit einem Jahresverbrauch von 1.500 Kilowattstunden im Bundesdurchschnitt bei 50,33 Euro pro Monat. Damit fallen die realen Kosten rund zehn Prozent höher aus als die im Bürgergeld vorgesehene Pauschale, so Verivox.

Regional zeigen sich große Unterschiede: In Hamburg müssen alleinlebende Bürgergeldempfänger im Schnitt jeden Monat 57,93 Euro für Strom ausgeben. Das sind rund 27 Prozent mehr als im Bürgergeldsatz vorgesehen. Im Laufe des Jahres ergibt sich so laut den Berechnungen ein Fehlbetrag von 147 Euro. Auch im Saarland (plus 101 Euro) sowie in Baden-Württemberg (plus 98 Euro) und Nordrhein-Westfalen (plus 80 Euro) liegen die realen Stromkosten besonders weit über dem im Bürgergeldsatz vorgesehenen Stromkostenanteil. Nur geringfügig zuzahlen müssen Bürgergeldempfänger in Brandenburg (plus 9 Euro), Sachsen (plus 14 Euro) und Sachsen-Anhalt (plus 18 Euro). Eine Ausnahme bildet Bremen: Dort liegen die jährlichen Stromkosten als einzigem Bundesland 16 Euro unterhalb der Pauschale. In Deutschland sind Stromkosten regional unterschiedlich hoch und hängen von Faktoren wie Netzentgelten, Konzessionsabgaben, dem regionalen Wettbewerb und der Bevölkerungsdichte ab.

Neukundentarife und Berechnungsgrundlage

Bei günstigen Neukundentarifen ist die Versorgungslücke bei Bürgergeldempfängern laut Verivox-Berechnung nicht mehr vorhanden. In diesen Tarifen zahlen Single-Haushalte derzeit bundesweit durchschnittlich 40,48 Euro pro Monat und damit aufs Jahr gerechnet 64 Euro weniger als im Bürgergeld veranschlagt, so die Verivox-Berechnung. „Besonders für Personen, die Strom aus dem teuren Grundversorgungstarif beziehen, lohnt sich ein Vergleich. Wer regelmäßig den Anbieter wechselt, kann die Strompauschale im Bürgergeld unterbieten und zusätzlich sparen“, sagte Thorsten Storck, Energieexperte des Vergleichsportals, den Zeitungen der Funke-Mediengruppe (Sonntagausgaben).

Das Jobcenter übernimmt Stromkosten beim Bürgergeld nicht separat, sondern diese sind im monatlichen Regelsatz enthalten und müssen daraus bezahlt werden. Grundlage für die Berechnung des Bürgergelds ist die sogenannte Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS). Für Strom wurde für die Verivox-Berechnung anhand der EVS für Alleinlebende ein Pauschalbetrag von 35,30 Euro veranschlagt. Einschließlich der Fortschreibung der Preisentwicklung ergibt sich für das Jahr 2026 ein rechnerischer Wert von 45,70 Euro für Strom pro Monat, so das Portal.

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mit Material von dts Nachrichtenagentur, bearbeitet
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Dieser Artikel wurde mit Material der Nachrichtenagentur dts erstellt, kann jedoch durch unsere Redaktion ergänzt oder aktualisiert worden sein.
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