Präsidentin des Bundessozialgerichts Christine Fuchsloch hält ein höheres Renteneintrittsalter für notwendig und erwartet eine Anhebung über 67 Jahre hinaus. Sie verweist auf demografische Herausforderungen des Umlageverfahrens und mögliche Anpassungen in der Rentenberechnung; beim Bürgergeld fordert sie mehr Sachlichkeit.
Rentenalter und demografischer Wandel
Präsidentin des Bundessozialgerichts Christine Fuchsloch sieht eine Notwendigkeit für ein höheres Renteneintrittsalter. Dieses werde irgendwann auf über 67 Jahre angehoben werden müssen, sagte Fuchsloch der „Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung“. Im Grundsatz sei das Umlageverfahren zwar „ein solides und bewährtes Prinzip“, die demographische Veränderung stelle die Gesellschaft aber vor Herausforderungen, sagte Fuchsloch der „Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung“.
Der Status Quo sei im Koalitionsvertrag nur bis 2031 festgeschrieben. Wie genau es danach weitergehe, werde von mehreren Faktoren abhängen, von der Zuwanderung etwa oder von der Wertschöpfung. „Aber man wird auch über andere Anpassungsfaktoren reden müssen. Man muss zum Beispiel darüber nachdenken, ob die Renten von der Lohnentwicklung abgekoppelt werden und ein Inflationsausgleich genügt“, so Fuchsloch in der FAS.
Bürgergeld-Debatte
Beim Thema Bürgergeld plädiert die BSG-Präsidentin für mehr Sachlichkeit im Diskurs: „Es ist nicht von der Hand zu weisen, dass man in einigen Bereichen die sozialen Sicherungssysteme reformieren muss, aber wir laufen nicht in eine Katastrophe. Diese Hysterie ist überzogen.“
Quelle: Mit Material der dts Nachrichtenagentur. ✨ durch KI bearbeitet, .
