Das Bundeskriminalamt (BKA) dringt im Kampf gegen Cyberkriminalität auf erweiterte Befugnisse zur Gefahrenabwehr. BKA-Präsident Holger Münch kritisiert, dass die Behörde derzeit nur im Rahmen der Strafverfolgung handeln darf und nicht präventiv eingreifen kann, wenn es nicht um internationalen Terrorismus geht. Er fordert neue gesetzliche Grundlagen im BKA-Gesetz, um Cyberangriffe auf Bundesebene wirksamer abwehren zu können.
BKA-Präsident sieht Befugnisse in der digitalen Welt als unzureichend an
Holger Münch</em) bemängelte im Gespräch mit dem "Tagesspiegel" die derzeitigen rechtlichen Grenzen für das BKA. "Wir dürfen beispielsweise bei Cyberangriffen keine gefahrenabwehrenden Maßnahmen durchführen, wenn es nicht um den internationalen Terrorismus geht", sagte BKA-Präsident Münch dem "Tagesspiegel". Derzeit dürfe das BKA nur im Zuge der Strafverfolgung vorgehen. "Ich denke nicht, dass das noch zeitgemäß ist", sagte Münch.
Der BKA-Präsident stellte einen Vergleich zwischen den Aufgaben der Polizei in der analogen und der digitalen Welt her. „In der realen Welt ist die Aufgabe der Polizei zur Gefahrenabwehr, also die Verhinderung von Schäden an Personen, Sachen und der Umwelt, nichts Besonderes.“ Aber: „In der digitalen Welt fehlen der Polizei, so auch dem BKA, passende Befugnisse.“
Forderung nach Änderungen im BKA-Gesetz
Münch leitete aus dieser Einschätzung konkreten Handlungsbedarf für den Gesetzgeber ab. „Wir brauchen daher zur Stärkung der Cybersicherheit dringend rechtliche Grundlagen im BKA-Gesetz, um Gefahrenabwehr in herausragenden Cybersachverhalten zielgerichtet umsetzen zu können.“ Nur so könne man Cyberangriffen auf Bundesebene erfolgreich begegnen.
Quelle: Mit Material der dts Nachrichtenagentur. ✨ durch KI bearbeitet, .