Polizeibehörden in Deutschland wollen den Begriff Femizid genauer fassen. Unter Leitung des Bundeskriminalamts wurde eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe eingerichtet, um den Begriff durch konkrete Indikatoren besser messbar zu machen. In Deutschland sind Femizide weder ein eigener Straftatbestand noch rechtlich definiert. Mit Ergebnissen ist voraussichtlich im Laufe des ersten Halbjahres 2026 zu rechnen, so das BKA.
Bund-Länder-Arbeitsgruppe unter Leitung des BKA
Allgemein versteht man unter Femizid tödliche vorsätzliche Gewalt gegen Frauen aus dem Grund, weil sie Frauen sind. Jetzt wurde unter der Leitung des Bundeskriminalamts (BKA) eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe eingerichtet. „Es besteht Bedarf an einer bundeseinheitlichen, polizeilichen Definition des Begriffs Femizid“, schreibt das BKA auf Anfrage des „Spiegel“. Ziel ist es offenbar, den Begriff durch konkrete Indikatoren besser messbar zu machen.
BKA-Lagebild und Zahlen für 2023
Im Jahr 2023 veröffentlichte das BKA erstmals ein „Lagebild geschlechtsspezifisch gegen Frauen gerichtete Straftaten“ und führte darin alle Tötungsdelikte an Mädchen und Frauen als Femizid auf, ohne die Motive dahinter zu kennen. Insgesamt registrierte die Polizei fast 1.000 Fälle, 360 davon endeten tödlich.
Einordnung und Häufigkeit häuslicher Gewalt
Die Weltgesundheitsorganisation beschreibt Femizide als vorsätzliche Tötungen an Frauen aufgrund ihres Geschlechts und verweist auf die hierarchischen Geschlechterverhältnisse. Derartige Taten werden demnach häufig von Partnern oder Ex-Partnern begangen und basieren auf Misshandlungen, Einschüchterungen und sexualisierter Gewalt. Auch die Polizeiliche Kriminalstatistik in Deutschland zeigt, dass Tötungen von Frauen in den meisten Fällen mit häuslicher Gewalt zusammenhängen. Mit den Ergebnissen der Arbeitsgruppe sei voraussichtlich im Laufe des ersten Halbjahres 2026 zu rechnen, so das BKA.
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