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BGH erlaubt schärfere Kontrolle von Apple durch Kartellamt

Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass das Bundeskartellamt die Kontrolle über Apple verstärken darf. Grund dafür ist die „marktübergreifende Bedeutung für den Wettbewerb“, die dem Technologieunternehmen zugesprochen wird. Mit dieser Entscheidung kann das Kartellamt bestimmte Geschäftspraktiken des Unternehmens untersagen.

Beschluss des BGH

Der Bundesgerichtshof (BGH) veröffentlichte am Dienstag einen Beschluss, der die Entscheidung des Bundeskartellamts bekräftigt, Apple einer verstärkten Kontrolle zu unterziehen. Der Konzern hatte zuvor zum zweiten Mal Beschwerde gegen diese Feststellung des Kartellamts eingelegt. Die Richter in Karlsruhe betonten insbesondere die Rolle des „App Store“ von Apple bei der Marktposition des Unternehmens: „Da Apples Tätigkeit große Bedeutung für den Zugang Dritter zu Beschaffungs- und Absatzmärkten hat, verfügt Apple über erheblichen Einfluss auf deren Geschäftstätigkeit“, zitiert der BGH den Beschluss.

Einfluss des App Stores

Durch die Verknüpfung von externen App-Entwicklern und anderen Drittunternehmen sei Apple in der Lage, den Zugang zu einer großen Anzahl von Apple-Gerätenutzern zu kontrollieren. Dies, so der BGH, ermögliche Apple eine „äußerst machtstarke Stellung des Konzerns im Smartphonebereich“ und rechtfertige die Maßnahmen des Kartellamts. Der BGH führt weiter aus, dass Apple über erhebliche Mengen von Nutzerdaten verfüge. Die angebotenen Produkte und Dienstleistungen seien stark vertikal integriert und hauptsächlich den Nutzern von Apple-Geräten vorbehalten.

Zugang zu Nutzerdaten

Der BGH verweist auch auf die Datenschutzrichtlinien von Apple: „Das ergibt sich bereits aus der Datenschutzrichtlinie des Unternehmens, wonach die Nutzer in vielen Fällen der Freigabe von Daten zustimmen müssen, wenn sie die Produkte und Dienste von Apple in bestimmter Weise nutzen wollen“. Obwohl Apple behauptet, keinen Zugang zu rein lokalen oder verschlüsselten Nutzerdaten zu haben, habe das Unternehmen dennoch umfassenden Zugang zu Daten in großem Umfang, so der BGH weiter. Der Beschluss trägt die Kennzeichnung vom 18. März 2025 – KVB 61/23 und stellt damit eine bedeutende Entscheidung in der Regulierung von Technologieunternehmen dar.

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mit Material von dts Nachrichtenagentur, bearbeitet
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Dieser Artikel wurde mit Material der Nachrichtenagentur dts erstellt, kann jedoch durch unsere Redaktion ergänzt oder aktualisiert worden sein.
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