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BGH bestätigt Urteil gegen Lina E. im Wesentlichen

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat das Urteil gegen die mutmaßliche Linksextremistin Lina E. und drei Mitangeklagte im Wesentlichen bestätigt. Die Karlsruher Richter verwarfen die Revision des Generalbundesanwalts und nahmen lediglich geringfügige Änderungen am Schuldspruch der Angeklagten vor, wie am Mittwoch bekannt gegeben wurde.

Bestätigung des Urteils

Das Oberlandesgericht (OLG) Dresden hatte Lina E. sowie drei mitangeklagte Männer im Mai 2023 zu verschiedenen Haftstrafen verurteilt. Die Strafe für Lina E. betrug fünf Jahre und drei Monate. Sie waren der mitgliedschaftlichen Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung, gefährlicher Körperverletzung und anderer Delikte beschuldigt worden. Der BGH entschied nun, dass die Gesamtfreiheitsstrafe bestehen bleibt, jedoch das Verhältnis der einzelnen Tathandlungen der Angeklagten neu bestimmt werden müsse.

Revisionsverfahren

Der Generalbundesanwalt hatte mit einem zuungunsten der Angeklagten eingelegten Rechtsmittel sowohl den Teilfreispruch hinsichtlich eines weiteren Tatvorwurfs als auch den gesamten Strafausspruch beanstandet. Lina E. selbst wandte sich ebenfalls mit der Rüge der Verletzung materiellen Rechts gegen ihre Verurteilung. Der BGH verwarf die Revision des Generalbundesanwalts in vollem Umfang.

Hintergrund der Vorwürfe

Im ursprünglichen Prozess wurden den Angeklagten mehrere Überfälle zwischen 2018 und 2020 vorgeworfen, insbesondere Angriffe auf Neonazis in Wurzen, Leipzig-Connewitz und Eisenach. Lina E. soll sich spätestens im August 2018 einer in Leipzig gegründeten linksextremistischen Vereinigung angeschlossen und eine „herausgehobene Stellung“ eingenommen haben. Nach dem Urteil im Jahr 2023 war der Haftbefehl gegen die Leipziger Studentin außer Vollzug gesetzt worden, nachdem sie über zwei Jahre in Untersuchungshaft verbracht hatte.

Mit der Entscheidung des BGH vom 19. März 2025 (3 StR 173/24) ist das Strafverfahren gegen Lina E. abgeschlossen.

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mit Material von dts Nachrichtenagentur, bearbeitet
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Dieser Artikel wurde mit Material der Nachrichtenagentur dts erstellt, kann jedoch durch unsere Redaktion ergänzt oder aktualisiert worden sein.
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