Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Haftbeschwerde des Hauptverdächtigen im Fall der Sprengstoffanschläge auf die Nord-Stream-Pipelines verworfen und damit dessen Untersuchungshaft bestätigt. Der Mann sitzt seit seiner Auslieferung durch Italien Ende November 2025 in Deutschland in Haft. Die Karlsruher Richter sehen weiterhin einen dringenden Tatverdacht sowie Fluchtgefahr.
BGH bestätigt dringenden Tatverdacht und Fluchtgefahr
Der Bundesgerichtshof teilte am Donnerstag mit, dass die Haftbeschwerde des Hauptverdächtigen im Zusammenhang mit den Sprengstoffanschlägen auf die Nord-Stream-Pipelines zurückgewiesen wurde. Der Beschuldigte ist seit seiner Auslieferung durch Italien Ende November 2025 in Deutschland inhaftiert.
Dem Mann wird vorgeworfen, in leitender Funktion als Besatzungsmitglied einer Segelyacht an der Sprengung der Pipelines am 26. September 2022 beteiligt gewesen zu sein. Im Haftbefehl werden ihm verfassungsfeindliche Sabotage in Tateinheit mit Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion und Zerstörung von Bauwerken vorgeworfen. Der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs sah den dringenden Tatverdacht und den Haftgrund der Fluchtgefahr als gegeben an, wie der BGH mitteilte.
Reichweite der Funktionsträgerimmunität
Der Senat stellte klar, dass die allgemeine Funktionsträgerimmunität bei geheimdienstlich gesteuerten Gewaltakten nicht greift. Zudem könne sich der Beschuldigte nicht auf ein kriegsvölkerrechtliches Schädigungsrecht berufen, da die Pipelines zivile Objekte waren.
Zuständigkeit des Generalbundesanwalts
Der Generalbundesanwalt ist für die Strafverfolgung zuständig, da die Tat die innere Sicherheit der Bundesrepublik beeinträchtigen könnte.
Quelle: Mit Material der dts Nachrichtenagentur. ✨ durch KI bearbeitet, .