Bewaffneter Raubüberfall auf Drogeriemarkt an der Rosenburg: Täter wenige hundert Meter entfernt festgenommen

Am Samstag (2. September) kam es an einem Drogeriemarkt an der Rosenburg zu einem bewaffneten Raubüberfall. Der Täter konnte wenige hundert Meter vom Tatort geschnappt werden.

Am Samstag gegen 15:20 Uhr betrat ein junger Mann einen Drogeriemarkt an der Buerschen Straße 135. Unter Vorhalt eines Messer forderte er eine Kassiererin dazu auf, ihm den Kasseninhalt auszuhändigen. Seiner Forderung verlieh er Nachdruck, indem er das Messer an den Hals der Frau hielt. Mit dem erbeuteten Bargeld verließ der Räuber den Tatort und entfernte sich fußläufig. Alle Personen blieben während des Überfalls körperlich unversehrt.

Großangelegte Fahndung

Nach dem Eingang des Notrufs löste die Polizei eine großangelegte Fahndung nach dem Flüchtigen aus. Etwa zehn Minuten nach der Tat, einige hundert Meter vom Tatort entfernt, nahm eine Funkstreife an der Buerschen Straße einen Mann wahr, auf den die Täterbeschreibung zutraf. Beim Erblicken der Polizei wirkte der Verdächtige äußerst nervös und ließ ein Messer neben sich auf den Boden fallen. Nach Ansprache und Belehrung räumte der 22-jährige Osnabrücker ein, soeben einen Drogeriemarkt überfallen zu haben. Das Raubgut führte er noch bei sich. Der Mann wurde festgenommen und zu einer Polizeidienststelle gebracht.

Mann wurde in JVA überführt

Auf Anordnung von Staatsanwaltschaft und Amtsgericht wurde seine Wohnung durchsucht. Die Staatsanwaltschaft stellte Haftantrag, am Sonntagvormittag wurde der Mann dem Amtsgericht vorgeführt. Eine Haftrichterin ordnete die Untersuchungshaft an, der 22-Jährige wird in eine JVA gebracht. Die Ermittlungsbeamten bitten Zeuginnen und Zeugen, die Beobachtungen in der Drogerie oder im Umfeld machen konnten und noch nicht mit der Polizei sprachen, sich unter der Rufnummer 0541/327-2115 zu melden.


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Täglich erreichen uns dutzende Pressemitteilungen, von denen wir die auswählen, die wir für unsere Leser für relevant und interessant halten. Sofern möglich ergänzen wir die uns übermittelten Texte. Sofern nötig kürzen wir allzu werberische Aussagen, um unsere Neutralität zu wahren. Für Pressemitteilungen der Polizei gilt: diese werden bei Fahndungsaufrufen oder Täterbeschreibungen grundsätzlich nicht gekürzt.

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