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Banken verweigern Bedürftigen häufig Zugang zum Basiskonto

Wer überschuldet ist oder auf der Straße lebt, hat grundsätzlich ein Recht auf ein Bankkonto mit grundlegenden Funktionen. Dennoch verwehren Banken häufig gerade jenen Menschen den Zugang zum sogenannten Basiskonto, die es dringend benötigen. Das geht aus einer Befragung von Schuldnerberatungsstellen durch den Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) hervor, über die der „Spiegel“ berichtet.

Zugang zum Basiskonto erschwert

Eine aktuelle Umfrage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (VZBV) unter Schuldnerberatungsstellen zeigt, dass Menschen in finanzieller Notlage oft Schwierigkeiten haben, ein Basiskonto zu eröffnen. Laut VZBV werden Betroffenen der Zugang zu diesem Konto, das grundlegende Zahlungsfunktionen bietet, von Banken häufig verwehrt. Der Verband wirft den Banken dabei „Verhinderungsstrategien“ vor. So würden manche Kreditinstitute Kunden im Unklaren über ihren Anspruch auf ein Basiskonto lassen. In einigen Fällen sei das Konto beispielsweise mit Verweis auf einen fehlenden Wohnsitz verweigert worden.

Der VZBV berichtet weiter, dass es oft erst nach dem Eingreifen von Schuldnerberatern gelinge, ein Konto zu eröffnen. Mitunter sei dafür sogar die Androhung nötig, die Finanzaufsicht einzuschalten.

Forderung nach verbindlicherem Angebot

Dorothea Mohn, Teamleiterin Finanzmarkt beim VZBV, betont: „Banken müssen ihrer Verantwortung nachkommen und sicherstellen, dass jeder Zugang zu einem Zahlungskonto hat“, so Mohn laut „Spiegel“. Der Verband fordert deshalb, dass Kreditinstitute verpflichtet werden sollten, das Basiskonto von sich aus anzubieten, wenn ein gewöhnliches Konto nicht infrage kommt.

Bankenverband sieht keine Notwendigkeit für weitere Verpflichtungen

Der Spitzenverband Deutsche Kreditwirtschaft verweist laut „Spiegel“ darauf, dass das Basiskonto eine wesentliche Voraussetzung für die Teilnahme am Wirtschaftsleben darstelle. Nach Angaben des Verbandes seien Streitfälle bei den zuständigen Schlichtungsstellen jedoch sehr selten. Aus Sicht der Deutschen Kreditwirtschaft sei daher eine Pflicht zum aktiven Angebot von Basiskonten nicht erforderlich. Verbraucher erhielten bereits in Geschäftsräumen oder über das Internet umfangreiche Informationen zu entsprechenden Produkten.

Quelle: Mit Material der dts Nachrichtenagentur. ✨ durch KI bearbeitet, .


 
mit Material von dts Nachrichtenagentur, bearbeitet
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Dieser Artikel wurde mit Material der Nachrichtenagentur dts erstellt, kann jedoch durch unsere Redaktion ergänzt oder aktualisiert worden sein.
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