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Auslandswahl: Verfassungsrechtler sieht schwere Wahlfehler

Bei der jüngsten Bundestagswahl kam es möglicherweise zu erheblichen Unregelmäßigkeiten, insbesondere bei den Stimmen der Auslandsdeutschen. Der Jurist Volker Boehme-Neßler sieht hierin einen schwerwiegenden Wahlfehler, der den Grundsatz der Allgemeinheit der Wahl verletzt. Nach seinen Aussagen könnte dies die die Sitzverteilung im Bundestag beeinflussen.

Probleme bei der Stimmenzählung

Volker Boehme-Neßler, Professor für öffentliches Recht an der Universität Oldenburg, äußerte gegenüber dem Nachrichtenportal T-Online Bedenken hinsichtlich der verspäteten Ankunft von Stimmen aus dem Ausland: „Dass nicht wenige Stimmen der Auslandsdeutschen erst zu spät ankommen und nicht mitgezählt werden, ist ein schwerer Wahlfehler“, so der Jurist. Er stellte klar, dass dies den Grundsatz der Allgemeinheit der Wahl verletze: „Alle Bürger, die wählen wollen, müssen die Möglichkeit haben, zu wählen, und das war bei – vielleicht – Tausenden Wählern aus dem Ausland offenbar nicht gegeben.“ Laut Boehme-Neßler wird sich das volle Ausmaß des Problems erst in den kommenden Tagen zeigen, wenn die Wahlbriefe eintreffen und geprüft werden.

Mögliche Konsequenzen und Maßnahmen

Der Verfassungsrechtler erklärt, dass das Bundesverfassungsgericht eine Wahl nicht allein aufgrund von Unregelmäßigkeiten aufhebt. Entscheidend sei, ob der Fehler „mandatsrelevant“ sei und somit die Sitzverteilung im Bundestag beeinflussen könnte: „Bei einem so knappen Wahlausgang ist die Möglichkeit eines mandatsrelevanten Wahlfehlers gegeben.“ Eine Wahlwiederholung hält Boehme-Neßler jedoch für unwahrscheinlich, da das Bundesverfassungsgericht grundsätzlich versucht, Wahlfehler zu beheben, anstatt die Wahl komplett aufzuheben. Denkbar sei, verspätete, aber rechtzeitig abgeschickte Stimmen nachträglich zu zählen. „Ich könnte mir vorstellen, dass das Verfassungsgericht so den Wahlfehler reparieren würde.“

Langfristige Reformen erwartet

Die Zusammensetzung des Bundestags könnte sich noch ändern, sollte das BSW nachträglich einziehen, so Boehme-Neßler. Dennoch sei der Jurist skeptisch, dass das Verfassungsgericht das Land ins Chaos stürzen würde. Die Abwägung liege darin, ob es wert sei, den Status quo zu ändern. „Karlsruhe legt sehr großen Wert auf einen stabilen, arbeitsfähigen Bundestag.“ Ein Verfahren am Verfassungsgericht könne lange dauern: „Bis ein Wahlfehler also geheilt wird, kann das bis zu 1,5 Jahre dauern.“ Trotzdem erwartet Boehme-Neßler langfristig Reformen und sinnvolle Vorschläge wie eine Stimmabgabe in deutschen Konsulaten. Für die Auslandsdeutschen wäre das eine gute Nachricht, besonders da es sich häufig um Expats handelt, die wiederkommen und mitbestimmen wollen.

Quelle: Mit Material der dts Nachrichtenagentur. ✨ durch KI bearbeitet, .


 
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Dieser Artikel wurde mit Material der Nachrichtenagentur dts erstellt, kann jedoch durch unsere Redaktion ergänzt oder aktualisiert worden sein.
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