Die Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA) unterstützt die Initiative von Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU), gegen Rabattangebote europäischer Online-Versandapotheken auf rezeptpflichtige Medikamente vorzugehen. ABDA-Präsident Thomas Preis befürwortet die Pläne der Ministerin und warnt vor den Folgen für die wohnortnahe Versorgung in Deutschland.
ABDA begrüßt Initiative gegen Rabattangebote
Thomas Preis, Präsident der Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA), hat den Vorstoß von Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) ausdrücklich begrüßt, gegen Rabattangebote von europäischen Online-Versandapotheken auf rezeptpflichtige Medikamente vorzugehen. Gegenüber den Zeitungen der Funke-Mediengruppe erklärte Preis: „Es kann doch nicht sein, dass ausländische Logistikkonzerne Beitragsgelder von GKV-Versicherten dafür zweckentfremden, um mit Rabatten und Boni um Kunden zu buhlen. Rabatte und Boni gehören nicht in eine fürsorgliche Gesundheitsversorgung.“
Der ABDA-Präsident reagierte damit auf Aussagen von Bundesgesundheitsministerin Warken, die ebenfalls gegenüber den Zeitungen der Funke-Mediengruppe angekündigt hatte, gegen derartige Rabattangebote vorgehen zu wollen. Warken hatte betont: „Die wohnortnahe, persönliche Abgabe von Arzneimitteln muss weiterhin für alle Patienten sichergestellt bleiben. Deswegen werde ich alles dafür tun, gleiche Bedingungen zwischen Versandhandel und stationären Apotheken zu erhalten.“
Rückgang der Apothekenzahlen und Folgen für die Versorgung
Thomas Preis wies darauf hin, dass die Zahl der Apotheken in Deutschland in den vergangenen fünf Jahren um rund zehn Prozent gesunken sei. Ein Ende dieser Entwicklung sei nicht absehbar. Als eine Ursache nannte Preis den Arzneimittelversandhandel aus dem Ausland. Er sagte: „Menschen in Deutschland verlören mit jeder geschlossenen Apotheke ‚ein Stück wohnortnahe Versorgung‘.“ Besonders für ältere Menschen seien Apotheken in einer zunehmend digitalisierten Versorgungswelt des Gesundheitswesens oft die einzigen und ersten persönlichen Ansprechpartner für ihre Gesundheit.
Preis führte weiter aus: „Für die Menschen entstünden zudem weite Fahrtwege. Das ist eine sehr gefährliche Entwicklung. Die Gesundheitspolitik muss nun dafür sorgen, dass die Strukturen der Vor-Ort-Versorgung nicht noch weiter Schaden nehmen und schnell handeln.“
Bundesgerichtshof-Urteil zu Bonusprämien
Zuletzt hatte ein Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) in diesem Zusammenhang für Aufmerksamkeit gesorgt. Der BGH entschied, dass eine im EU-Ausland ansässige Versandapotheke Kunden in Deutschland vor mehr als zehn Jahren Bonusprämien auf rezeptpflichtige Medikamente gewähren durfte. Für verschreibungspflichtige Medikamente ist die Preisbildung – im Unterschied zu rezeptfreien Präparaten – gesetzlich geregelt. Der Grundgedanke dabei ist, dass diese Arzneimittel in jeder Apotheke zum gleichen Preis angeboten werden sollen. Seit Jahren ist umstritten, ob diese Preisbindung auch für Versandapotheken im EU-Ausland gilt oder ob sie möglicherweise gegen den freien Warenverkehr der EU verstößt.
Quelle: Mit Material der dts Nachrichtenagentur. ✨ durch KI bearbeitet, .
