Die Zahl der Anfragen nach Kirchenasyl ist nach Angaben der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) deutlich gestiegen. Verantwortlich macht die Kirche vor allem einen erhöhten Abschiebedruck, der zu einer Überlastung der Gemeinden führt und dazu beiträgt, dass nicht alle Schutzsuchenden aufgenommen werden können.
Zahl der Anfragen nach Kirchenasyl steigt deutlich
Wie die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) auf Anfrage der Funke-Mediengruppe (Sonntagausgaben) mitteilte, belegen Rückmeldungen aus zahlreichen Landeskirchen, dass die Zahl der Anfragen nach Kirchenasylen „stark gestiegen“ sei. Verantwortlich dafür sei „gestiegener Abschiebedruck“, so die EKD. Eine EKD-Sprecherin erklärte, dass sich die Anfragen auf Kirchenasyl teilweise „mehr als vervierfacht“ hätten. Aufgrund der großen Nachfrage sei es oft so, dass kein Kirchenasyl gefunden werden könne und „Betroffene schutzlos bleiben“.
Angst und Verunsicherung unter Geflüchteten
Auch Dietlind Jochims, Vorsitzende der Ökumenischen Bundesarbeitsgemeinschaft Asyl in der Kirche, bestätigt gegenüber den Funke-Zeitungen „eine wachsende Angst und Verunsicherung bei Menschen mit ungesichertem Aufenthalt“. Diese Angst führe auch „zu einer stark steigenden Zahl von Anfragen nach kirchlichem Schutz“, berichtet Jochims.
Aktuelle Zahlen und rechtliche Grundlagen
Nach Angaben des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (Bamf) meldeten evangelische, katholische und freie Gemeinden im ersten Quartal 2025 insgesamt 617 Fälle von Kirchenasyl. Im gleichen Zeitraum des Vorjahres waren es 604 Fälle. Im gesamten Jahr 2024 registrierte das Bamf 2.386 Fälle von Kirchenasyl, davon 1.813 in evangelischen, 425 in katholischen Gemeinden und 148 in Freikirchen.
Für das Kirchenasyl gibt es keine gesetzliche Grundlage. Im Jahr 2015 vereinbarten das Bundesinnenministerium und Kirchenvertreter, dass in „begründeten Ausnahmefällen zur Vermeidung von besonderen humanitären Härten“ eine „lösungsorientierte Einzelfallprüfung“ zwischen Kirche und Behörden erfolgen soll. Die Kirchen legen dem Bamf zu jedem Fall ein Dossier vor, das den Härtefall ausführlich begründet.
Kritik am Kirchenasyl und das Verfahren
Von Seiten der Innenbehörden gibt es wiederholt Kritik am Kirchenasyl. Die meisten Betroffenen im Schutz der Kirche sollen laut Dublin-Verordnung in ein anderes EU-Land rückgeführt werden, wo das Asylverfahren durchgeführt werden soll. Meistens handelt es sich um Familien mit Kindern. Die Kirchen betrachten dies im Einzelfall als inhuman. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge weist jedoch darauf hin, dass „insbesondere eine systemische Kritik am Dublinsystem“ gemäß der Vereinbarung mit den Kirchen „keinen Härtefallgrund im Rahmen des Kirchenasylverfahrens“ darstelle.
Quelle: Mit Material der dts Nachrichtenagentur. ✨ durch KI bearbeitet, .
