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Amtsberg warnt vor Zusammenarbeit mit Taliban bei Abschiebungen

Die Bundesregierung wird vor einer Zusammenarbeit mit den Taliban gewarnt, inmitten der laufenden Abschiebedebatte. Es besteht die Befürchtung, dass jegliche Abschiebung nach Afghanistan der Anerkennung des Taliban-Regimes gleichkommen würde, was ein großer Fehler wäre.

Amtsberg warnt vor Zusammenarbeit mit den Taliban

Die Menschenrechtsbeauftragte der Bundesregierung, Luise Amtsberg (Grüne), äußerte im Interview mit der „taz“ (Freitagausgabe) ihre tiefe Bedenken hinsichtlich der Abschiebung von Flüchtlingen nach Afghanistan. „Die Taliban haben in Afghanistan seit 2021 ein menschenverachtendes Regime errichtet, unter dem besonders Frauen und Kinder leiden“, so Amtsberg. Sie stellte klar, dass „jede Ausweisung und jede Abschiebung nach Afghanistan eine Zusammenarbeit mit diesem islamistischen Terrorregime und damit quasi eine Anerkennung der Taliban“ erfordern würde, bevor sie diese potentielle Aktion als „großen Fehler“ bezeichnete.

Kritik auch aus der Reihe der Bundestagsabgeordneten

Abgeordneter Julian Pahlke (Grüne) teilte Amtsbergs Ansicht und kritisierte den Vorschlag von Bundeskanzler Olaf Scholz als „realitätsfremd“ und rechtlich nicht umsetzbar. „Das hat er nicht aus Humanismus gemacht, sondern weil Gerichte die Abschiebungen gekippt hätten“, erklärte Pahlke gegenüber der Zeitung. Er betonte auch, dass der Umweg über Pakistan rechtlich keinen Unterschied mache, da es sich um eine Kettenabschiebung handle. „Es ist äußerst zweifelhaft, ob das nach deutschem Recht zulässig wäre.“

Scholz‘ Abschiebeplan in der Kritik

Bundeskanzler Olaf Scholz hat angekündigt, Straftäter und Gefährder auch nach Afghanistan und Syrien abschieben zu wollen. Derzeit sind Abschiebungen wegen der schlechten Sicherheitslage vor Ort und dem Mangel an Kontakten zu den dortigen Regimen ausgesetzt. Darüber hinaus verbietet das Refoulement-Verbot der Genfer Flüchtlingskonvention in Verbindung mit dem Folterverbot der Europäischen Menschenrechtskonvention Abschiebungen in Länder, in denen den Betroffenen Folter droht.

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mit Material von dts Nachrichtenagentur, bearbeitet
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Dieser Artikel wurde mit Material der Nachrichtenagentur dts erstellt, kann jedoch durch unsere Redaktion ergänzt oder aktualisiert worden sein.
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