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AfD-Mitgliedschaft allein führt nicht zu Beamten-Entlassung

Der Vorsitzende des Deutschen Beamtenbundes (DBB), Ulrich Silberbach, hat die Ankündigung von Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) begrüßt, wonach trotz der Einstufung der AfD als gesichert rechtsextremistisch keine pauschalen Konsequenzen für Beamte, die der Partei angehören, vorgesehen sind. Silberbach betonte zugleich, dass die Übernahme von AfD-Mitgliedern in ein Beamtenverhältnis künftig deutlich unwahrscheinlicher werden dürfte.

Keine automatischen Entlassungen von Beamten

Ulrich Silberbach, Vorsitzender des Deutschen Beamtenbundes, erklärte gegenüber dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND, Mittwochausgaben): „Das Bundesamt für Verfassungsschutz hat die `Alternative für Deutschland` als gesichert rechtsextremistische Bestrebung eingestuft.“ Daraus folge jedoch nicht automatisch, dass Beamte, die Mitglied in dieser Partei sind, den Staatsdienst verlassen müssten. Silberbach wörtlich: „Das bedeutet nicht, dass Beamte, die Mitglied in dieser Partei sind, automatisch aus dem Dienst entlassen werden – jedenfalls solange das Bundesverfassungsgericht die Partei nicht verbietet.“

Prüfung im Einzelfall statt Pauschalmaßnahmen

Der Beamtenbund-Vorsitzende betonte die Notwendigkeit individueller Prüfungen im Falle eines Fehlverhaltens: „Vielmehr bedarf es hier im Falle eines konkreten Fehlverhaltens weiterhin einer Prüfung des Einzelfalls, welche disziplinarrechtlichen Konsequenzen angezeigt sind“, sagte Silberbach dem Redaktionsnetzwerk Deutschland. Pauschale Maßnahmen gegen AfD-Mitglieder im Staatsdienst seien damit nicht vorgesehen.

Übernahme ins Beamtenverhältnis erschwert

Silberbach verwies zudem darauf, dass AfD-Mitglieder bei Bewerbungen auf ein Beamtenverhältnis künftig auf größere Hürden stoßen werden: „Für Bewerber, die Mitglieder der AfD sind, sei eine Übernahme in das Beamtenverhältnis jedoch bereits jetzt deutlich unwahrscheinlicher geworden“, erklärte er gegenüber dem RND. Als Grund führte Silberbach an: „Denn die Voraussetzung dafür ist ein dauerhaftes Bekenntnis zur Freiheitlich-Demokratischen Grundordnung. Ob dieses gegeben ist, dürfte gerade angesichts der zunehmenden Radikalisierung der AfD in den letzten Jahren nun durch die Dienstherren zunehmend in Frage gestellt werden.“

Alle Zitate wurden dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (Mittwochausgaben) entnommen.

Quelle: Mit Material der dts Nachrichtenagentur. ✨ durch KI bearbeitet, .


 
mit Material von dts Nachrichtenagentur, bearbeitet
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Dieser Artikel wurde mit Material der Nachrichtenagentur dts erstellt, kann jedoch durch unsere Redaktion ergänzt oder aktualisiert worden sein.
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