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Ablauf der Mehrwertsteuerermäßigung für Restaurants für Ende 2023 geplant

(mit Material von dts Nachrichtenagentur) Mehrwertsteuerermäßigung für Speisen soll nicht verlängert werden. 

Die in der Corona-Pandemie eingeführte Mehrwertsteuerermäßigung für Speisen in Restaurants soll nach den bisherigen Plänen von Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) nicht über den 31. Dezember diesen Jahres hinaus verlängert werden. Im Haushaltsentwurf für 2024 und in der Mittelfristplanung bis 2027 wird wieder der volle Steuersatz von 19 Prozent veranschlagt, berichtet das „Redaktionsnetzwerk Deutschland“ (Donnerstagausgabe) unter Berufung auf Kreise des Bundesfinanzministeriums.

Derzeitiger ermäßigter Satz bis Ende des Jahres

Nach der derzeitigen Rechtslage gilt bis Ende des Jahres für Speisen noch der ermäßigte Satz von sieben Prozent statt der Regelsatz von 19 Prozent. Das sorgt bei Bund und Ländern zusammen für Mindereinnahmen von jährlich rund 3,4 Milliarden Euro. In FDP-Kreisen wurde allerdings betont, dass es in dieser Frage noch keine endgültige Entscheidung gebe. „Über die mögliche Verlängerung beziehungsweise Entfristung der ermäßigten Mehrwertsteuer entscheidet der Haushaltsgesetzgeber im Lichte der Steuerschätzung von November“, hieß es.


 
mit Material von dts Nachrichtenagentur, bearbeitet
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Dieser Artikel wurde mit Material der Nachrichtenagentur dts erstellt, kann jedoch durch unsere Redaktion ergänzt oder aktualisiert worden sein.
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