Wegen steigender Eingangszahlen bei Revisionen bekommt der Bundesgerichtshof (BGH) einen neuen Strafsenat. Ab dem 1. Juli 2026 soll ein siebter Strafsenat seine Arbeit aufnehmen, wie der Vorsitzende des dritten Strafsenats, Jürgen Schäfer, der „Frankfurter Rundschau“ (Freitagausgabe) sagte. Der neue Senat wird nicht am Hauptsitz Karlsruhe, sondern in Leipzig angesiedelt sein. Hintergrund sind stark gestiegene Belastungszahlen in den Strafsenaten bei gleichzeitig rückläufigen Eingängen in den Zivilsenaten.
Neuer siebter Strafsenat ab Juli 2026
Der Bundesgerichtshof (BGH) reagiert auf eine anhaltend hohe Arbeitsbelastung in der Strafrechtsprechung mit der Einrichtung eines weiteren Strafsenats. Auf Anfrage der „Frankfurter Rundschau“ (Freitagausgabe) teilte Jürgen Schäfer, Vorsitzender des dritten Strafsenats, mit: „Es soll ab dem 1. Juli 2026 einen neuen Strafsenat am BGH geben, das ist dann der siebte Strafsenat.“
Laut Schäfer ist der Anstieg der Revisionsverfahren deutlich messbar. „Legten früher durchschnittlich 3.100 Verurteilte im Jahr Revision gegen ihr Urteil ein, waren es 2024 über 3.700“, erklärte er der „Frankfurter Rundschau“ (Freitagausgabe). Der Trend sei ungebrochen: „Der Zuwachs hält an. Wir werden im Jahr 2025 wohl über 3.900 Eingänge haben“, so Schäfer.
Unterschiedliche Entwicklung bei Straf- und Zivilsenaten
Während die Strafsenate des BGH nach Angaben Schäfers einen „Sprung um 26 Prozent“ bei den eingehenden Verfahren zu verkraften haben, gehen die Eingangszahlen bei den Zivilsenaten deutlich zurück. Die Einführung des siebten Strafsenats ist nach seinen Ausführungen eine direkte Folge dieser Entwicklung.
Zugleich sind personelle Veränderungen geplant. Schäfer erläuterte gegenüber der „Frankfurter Rundschau“ (Freitagausgabe), es sei beabsichtigt, dass dem neuen Strafsenat neben dem Vorsitzenden sechs Richter angehören, „deren Planstellen derzeit dem Zivilbereich zugeordnet sind“.
Sitz in Leipzig wegen Rutschklausel
Der neu zu gründende siebte Strafsenat des BGH wird nicht am Hauptsitz in Karlsruhe angesiedelt, sondern in Leipzig. Grund dafür ist die sogenannte Rutschklausel, die bei der Wiedervereinigung im Jahr 1990 vereinbart wurde. Damals wurde festgelegt, dass sowohl Bundesverfassungsgericht als auch BGH ihren Sitz in Karlsruhe behalten. Im Gegenzug muss jeder neue Strafsenat des BGH seinen Sitz in Leipzig haben.
Bereits damals war mit dem fünften Strafsenat ein Spruchkörper im Osten der Bundesrepublik ansässig. Im Jahr 2020 kam der neu gegründete sechste Strafsenat in Leipzig hinzu. In diesem Jahr soll nun auch der siebte Strafsenat dort seine Arbeit aufnehmen.
Quelle: Mit Material der dts Nachrichtenagentur. ✨ durch KI bearbeitet, .