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Hubig plant Fußfesseln und härtere Strafen bei Partnerschaftsgewalt

Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) plant neue Maßnahmen zum Schutz von Frauen vor partnerschaftlicher Gewalt. Familiengerichte sollen Gewalttäter künftig zum Tragen elektronischer Fußfesseln verpflichten können, zudem werden härtere strafrechtliche Konsequenzen für sogenannte Femizide geprüft. Hintergrund sind zahlreiche Tötungsdelikte an Frauen durch aktuelle oder frühere Partner in den vergangenen Jahren.

Elektronische Fußfesseln als präventive Maßnahme

Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) will Frauen besser vor partnerschaftlicher Gewalt schützen und setzt dabei auf technische Überwachung und strafrechtliche Verschärfungen. „Wir haben in Deutschland ein sehr ernstes Problem mit Partnerschaftsgewalt“, sagte sie dem „Stern“. Oberste Priorität habe für sie daher, „dass wir Frauen besser vor Gewalt durch ihren Partner oder Ex-Partner schützen“.

Hubig erläuterte, sie wolle Familiengerichte „dazu ermächtigen, Gewalttäter zum Tragen einer elektronischen Fußfessel zu verpflichten“, sagte Hubig dem „Stern“. Diese könnten Leben retten. Die Anordnung einer Fußfessel werde auch dann möglich sein, wenn es noch gar nicht zu Übergriffen gekommen sei.

Debatte um Femizide und den Mordparagrafen

Zudem prüft die Ministerin nach eigenen Angaben, ob Fälle, in denen ein Mann eine Frau beispielsweise aus männlichem Besitzdenken heraus töte, grundsätzlich als Mord zu bewerten seien. „Höchststrafen für Femizide sind nach geltendem Strafrecht längst möglich“, sagte Hubig dem „Stern“. Aber: „Wir sehen uns auch den Mordparagrafen an.“ Es müsse aber klar sein, dass eine Änderung des Mordtatbestands sehr anspruchsvoll sei.

Traditionelle Rollenbilder in Gesellschaft und Justiz

Hubig räumte ein, dass Gerichte mitunter noch ein altmodisches Rollenverständnis von Beziehungen zwischen Männern und Frauen hätten. „Wir haben in Teilen der Gesellschaft immer noch ein Frauenbild, das sehr traditionell und altmodisch ist. Und natürlich ist auch die Justiz ein Spiegel der Gesellschaft“, sagte sie dem „Stern“.

In den vergangenen Jahren wurden in Deutschland Hunderte Frauen von ihren Ehemännern, Partnern oder früheren Partnern getötet. In den Jahren 2023 und 2024 waren es mindestens 280 Fälle. Im vergangenen Jahr wurden laut einer Recherche des „Stern“, die auf der Auswertung von Polizeimeldungen, Presseberichterstattung und Akten aus Strafverfahren basiert, rund 90 Fälle öffentlich.

Quelle: Mit Material der dts Nachrichtenagentur. ✨ durch KI bearbeitet, .


 
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