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Verbraucher kennen kaum kostenlose Schlichtung bei Unternehmensstreitigkeiten

Nur rund jeder dritte Verbraucher kennt nach einer aktuellen Umfrage die Möglichkeit, Streitfälle mit Unternehmen außergerichtlich über eine unabhängige Schlichtungsstelle zu klären. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) sieht erheblichen Informationsbedarf und fordert Maßnahmen, um Schlichtungsverfahren bekannter zu machen sowie mehr Unternehmen zur Teilnahme zu verpflichten.

Geringe Bekanntheit außergerichtlicher Schlichtung

Nur 36 Prozent der Verbraucher wissen von der Möglichkeit, Konflikte mit Unternehmen außergerichtlich über eine unabhängige Schlichtungsstelle beizulegen. Das geht aus einer Befragung im Auftrag des Verbraucherzentrale Bundesverbandes (VZBV) hervor, über die die Zeitungen der Funke-Mediengruppe (Sonntagausgaben) berichten.

Grundlage der Auswertung ist eine Onlinebefragung des Instituts eye square im Auftrag des VZBV im Oktober 2025. Befragt wurden 1.000 Internetnutzer ab 16 Jahren.

Zehntausende Beschwerden zu Gewährleistung und Widerruf

Zwischen Januar und Oktober 2025 registrierten die Verbraucherzentralen bundesweit mehr als 35.000 Beschwerden zu Problemen mit Gewährleistung oder Widerruf.

Meret Sophie Noll, Expertin für Schlichtung beim VZBV, betonte die Vorteile des Verfahrens: „Die Schlichtung als außergerichtliche Streitbeilegung ist unbürokratisch und kostenlos“, sagte Noll laut Funke-Mediengruppe. „Allerdings ist sie unter Verbraucherinnen und Verbrauchern noch viel zu unbekannt und es nehmen zu wenige Unternehmen teil.“

Derzeit seien nur Unternehmen aus den Bereichen Energie, Flugverkehr und Post gesetzlich zur Teilnahme an Schlichtungsverfahren verpflichtet. In anderen Branchen, etwa Versicherungen, beteiligten sich Unternehmen teils freiwillig über Verbandsmitgliedschaften.

Forderungen nach Pflicht für mehr Unternehmen

„Es braucht Maßnahmen, um Schlichtung bekannter zu machen“, so Noll weiter laut Funke-Mediengruppe. „Und weitere Unternehmen, zum Beispiel im Bereich Online-Handel, sollten zur Teilnahme an Schlichtungsverfahren verpflichtet werden.“

Laut Umfrage sprechen sich knapp drei Viertel der Befragten (73 Prozent) dafür aus, dass eine Teilnahme an Schlichtungsverfahren für alle Unternehmen verpflichtend sein sollte, wissend, dass das Ergebnis nicht zu ihren Gunsten ausfallen muss.

Quelle: Mit Material der dts Nachrichtenagentur. ✨ durch KI bearbeitet, .


 
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