Unionsfraktionschef Jens Spahn (CDU) hat sich für die Abschaffung von Paragraf 188 im Strafgesetzbuch ausgesprochen, der die Beleidigung von Personen des politischen Lebens unter Strafe stellt. Nach seiner Darstellung hat die Regelung nicht zu mehr Schutz für Kommunalpolitiker geführt, sondern den Eindruck eines Sonderrechts für politische Amtsträger erzeugt.
Spahn kritisiert Eindruck eines Sonderrechts
Unionsfraktionschef Jens Spahn (CDU) hält den besonderen Schutz für Personen des politischen Lebens vor Beleidigungen im Strafgesetzbuch für verfehlt. „Die Idee war, Kommunalpolitiker und Institutionen besser zu schützen“, sagte der CDU-Politiker der „Süddeutschen Zeitung“ (Samstagausgabe). „Entstanden ist aber der Eindruck: Die `Mächtigen` haben sich ein Sonderrecht geschaffen.“ Das sei das Gegenteil von dem, was man habe erreichen wollen, so Spahn in der „Süddeutschen Zeitung“.
Schutz durch allgemeinen Beleidigungstatbestand
Spahn verwies darauf, dass der Schutz vor Beleidigungen seiner Ansicht nach bereits durch andere Vorschriften gewährleistet sei. „Dieser Paragraf könnte abgeschafft werden. Es gibt auch so den Tatbestand der Beleidigung“, sagte er der „Süddeutschen Zeitung“. „Der gilt für alle.“
Eigene Erfahrungen mit strafrechtlichen Schritten
Auf die Frage, ob er den Paragrafen selbst schon genutzt habe, antwortete Spahn laut „Süddeutscher Zeitung“: „Ja. Ich erstatte keine Anzeige, wenn mich jemand Blödmann oder Vollidiot nennt, bei der Kategorie `schwuler Kinderficker` aber schon.“ Das gehe aber auch auf Basis des normalen Beleidigungsparagrafen, betonte er gegenüber der „Süddeutschen Zeitung“.
Quelle: Mit Material der dts Nachrichtenagentur. ✨ durch KI bearbeitet, .