Ärztepräsident Klaus Reinhardt unterstützt die Bemühungen einer Gruppe von Bundestagsabgeordneten um eine gesetzliche Neuregelung der Sterbehilfe, warnt jedoch vor einer Kommerzialisierung von Suizidhilfe. Eine aktive Unterstützung der Bundesärztekammer, etwa durch die Veröffentlichung einer Liste von zur Suizid-Assistenz bereiten Ärzten, schließt er aus.
Ärztepräsident fordert Schutzkonzept für Suizidbeihilfe
Ärztepräsident Klaus Reinhardt hat die Kompromisssuche einer Gruppe von Bundestagsabgeordneten für eine Neuregelung der Sterbehilfe begrüßt, lehnt aber eine aktive Unterstützung der Bundesärztekammer ab. Eine gesetzliche Neuregelung zur Suizidbeihilfe sei notwendig, um den Status quo zu beenden. „Eine gesetzliche Neuregelung zur Suizidbeihilfe ist erforderlich, um den derzeitigen ungeregelten Zustand nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts von Anfang 2020 zu beenden“, sagte Reinhardt dem „Redaktionsnetzwerk Deutschland“. Dieser Zustand sei für Menschen mit Suizidgedanken ebenso problematisch wie für Ärzte.
Reinhardt warnte vor einer wachsenden Kommerzialisierung entsprechender Angebote. „Wenn Suizidhilfe mehr und mehr zu einem Geschäftsmodell wird, kommen wir auf eine ganz schiefe Bahn“, sagte der Mediziner dem „Redaktionsnetzwerk Deutschland“.
Freiverantwortlichkeit und Suizidprävention im Fokus
Nach den Vorstellungen von Reinhardt muss eine Neuregelung vor allem ein umfassendes Schutzkonzept enthalten. Dem „Redaktionsnetzwerk Deutschland“ sagte er, es müsse unter anderem sichergestellt sein, dass der Sterbewunsch freiverantwortlich getroffen werde und tatsächlich dauerhaften Charakter habe. „Außerdem müssen geeignete Maßnahmen der Suizidprävention entwickelt werden, um zu verhindern, dass sich Menschen beispielsweise wegen einer als verzweifelt empfundenen Situation das Leben nehmen“, sagte Reinhardt.
Bundesärztekammer gegen Liste von Ärzten für Suizid-Assistenz
Deutlich lehnte Reinhardt eine aktive Rolle der Bundesärztekammer bei der Vermittlung von Ärzten zur Suizid-Assistenz ab. Auf die Frage, ob die Bundesärztekammer zum Ausbremsen umstrittener Sterbehilfevereine auf ihrer Homepage eine Liste der Ärzte veröffentlichen würde, die für eine Suizid-Assistenz zur Verfügung stehen, sagte er dem „Redaktionsnetzwerk Deutschland“: „Definitiv nein.“
Zwar sei die Suizid-Begleitung Ärzten berufsrechtlich nicht untersagt, betonte Reinhardt gegenüber dem „Redaktionsnetzwerk Deutschland“. Er stellte jedoch klar, dass sie keine ärztliche Aufgabe sei. Wenn Ärzte in konkreten, schwierigen Situationen für sich nach sorgfältiger Abwägung anders entschieden, respektiere er das. „Aber: ‚Wir als Bundesärztekammer werden nichts unterstützen, was den Eindruck erweckt, Suizidbeihilfe gehöre zur ärztlichen Tätigkeit‘“, sagte Reinhardt dem „Redaktionsnetzwerk Deutschland“.
Quelle: Mit Material der dts Nachrichtenagentur. ✨ durch KI bearbeitet, .