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Regierung plant dreimonatige IP-Speicherung zur Verbrechensbekämpfung

Das Bundesjustizministerium hat einen Gesetzentwurf vorgelegt, der Internetanbieter zur dreimonatigen Speicherung der an Kunden vergebenen IP-Adressen verpflichten soll. Ziel ist es nach Angaben des Ministeriums, die Aufklärung von Straftaten im Internet zu verbessern. Zudem soll mit einer neuen Sicherungsanordnung ein weiteres Ermittlungsinstrument geschaffen werden.

Das Bundesjustizministerium teilte am Montag mit, Ziel des Gesetzentwurfs sei es, die Aufklärung von Straftaten im Internet zu verbessern. Vorgesehen ist, dass Internetanbieter die an ihre Kunden vergebenen IP-Adressen für drei Monate speichern müssen.

Neue Sicherungsanordnung für Verkehrsdaten

Der Entwurf sieht nach Angaben des Ministeriums auch ein neues Ermittlungsinstrument vor, die sogenannte Sicherungsanordnung. Diese soll es ermöglichen, dass Telekommunikationsanbieter anlassbezogen weitere Verkehrsdaten für drei Monate sichern müssen.

Aussagen der Bundesjustizministerin

Bundesjustizministerin Stefanie Hubig sagte, dass Kriminalität im Internet wirksamer bekämpft werden müsse, da Täter oft ungestraft davonkämen, insbesondere bei Kinderpornografie, Online-Betrug und strafbarem Hass im Netz. Wörtlich erklärte sie: „Die IP-Adressenspeicherung kann den Ermittlern entscheidend helfen: Sie sorgt dafür, dass digitale Spuren auch später noch verfolgt werden können, wenn das für die Aufklärung einer Straftat erforderlich ist.“

Weitere Regelungen und Vorgehen

Der Gesetzentwurf sieht zudem eine Erleichterung der Funkzellenabfrage vor. Die Regelungen wurden an die Länder und Verbände versendet, die bis zum 30. Januar 2026 Stellung nehmen können.

Quelle: Mit Material der dts Nachrichtenagentur. ✨ durch KI bearbeitet, .


 
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