SPD und Union setzen ein zentrales Projekt ihres Koalitionsvertrags um und haben einen Gesetzentwurf zur Speicherung von IP-Adressen vorgelegt. Künftig sollen Internetanbieter die Verbindungsdaten ihrer Kunden für drei Monate speichern, um Ermittlungen gegen Sexualstraftäter und andere Cyberkriminelle zu erleichtern.
Gesetzentwurf zur IP-Adressenspeicherung
SPD und Union haben sich im Koalitionsvertrag darauf geeinigt, die Speicherung von IP-Adressen neu zu regeln und legen nun den entsprechenden Gesetzentwurf vor. Demnach müssen diese Adressen künftig drei Monate lang von Internetanbietern gespeichert werden. Das berichtet die „Bild am Sonntag“.
Die Federführung liegt bei Justizministerin Stefanie Hubig (SPD). Der Gesetzentwurf sehe vor, dass Anbieter die „Internetprotokoll-Adresse“, eine „eindeutige Kennung des Anschlusses“, das „Datum und die sekundengenaue Uhrzeit von Beginn und Ende der Zuweisung der öffentlichen Internetprotokoll-Adressen“ sowie weitere Daten für mindestens drei Monate speichern müssen. Die Regierung will so schärfer gegen Sexualstraftäter und andere Cyberkriminelle durchgreifen.
Weiterer Fahrplan in der Bundesregierung
Das Papier wurde am Freitag zur Abstimmung an die übrigen Ministerien verschickt. Im Frühjahr soll das Gesetz im Bundestag beschlossen werden.
Aussagen von Justizministerin Hubig
Hubig sagte der „Bild-Zeitung“: „Auch als ehemalige Staatsanwältin ist es mein Ziel, Kriminalität im Internet endlich wirksamer zu bekämpfen.“ Bei Kinderpornografie, Online-Betrug und strafbarem Hass im Netz kämen Täter bislang „viel zu oft davon“. Hubig macht klar: „Das wollen wir ändern.“
Hubig weist Kritik von Datenschützern von sich: „Die Vertraulichkeit von Kommunikation bleibt strikt gewahrt.“ Die Erstellung von Bewegungs- und Persönlichkeitsprofilen sei „ausgeschlossen“.
Quelle: Mit Material der dts Nachrichtenagentur. ✨ durch KI bearbeitet, .
