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Bundesregierung verschärft Strafrecht gegen Terror, Spionage und Amokfahrten

Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) hat vor der Bundestagsbefassung mit Strafrechtsanpassungen zur Terrorbekämpfung an diesem Freitag die geplanten Neuregelungen von Union und SPD verteidigt. Im Zentrum stehen verschärfte Bestimmungen gegen terroristische Bedrohungen, die Nutzung von Alltagsgegenständen als Waffen sowie härtere Strafen bei Spionage, Terrorismusfinanzierung und der Einreise ausländischer Kämpfer.

Geplante Verschärfungen im Strafrecht

Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) stellte im Gespräch mit der „Rheinischen Post“ (Freitagausgabe) die Zielrichtung der Reform heraus. „Es geht uns zum einen um terroristische Bedrohungen“, sagte Hubig der „Rheinischen Post“ (Freitagausgabe). Sie verwies darauf, dass „in den letzten Jahren terroristisch motivierte Täter in mehreren Fällen Alltagsgegenstände für ihre Taten benutzt – Kraftfahrzeuge zum Beispiel oder Messer“.

Schon die Vorbereitung einer solchen Tat oder ihre Androhung sollen künftig strafrechtlich verfolgt werden können. Damit reagiert die Bundesregierung auf Fälle, in denen Alltagsgegenstände als Waffen eingesetzt wurden.

Reaktion auf jüngere Anschläge

Zur Begründung der geplanten Änderungen verwies Hubig auf konkrete Vorfälle. „Die Amokfahrt von Magdeburg und der Anschlag auf den Breitscheidplatz haben auf schreckliche Weise vor Augen geführt: Gerade Autos können – wenn sie als Waffe benutzt werden – verheerende Wirkung haben“, erklärte Hubig der „Rheinischen Post“.

Neben der Ausweitung der Strafbarkeit bei Vorbereitung und Androhung von Taten sollen auch weitere sicherheitsrelevante Bereiche im Strafrecht angepasst werden. „Wir wollen außerdem die Strafen für Spionagetätigkeit erhöhen. Und wir wollen Terrorismusfinanzierung und die Einreise ausländischer terroristischer Kämpfer konsequent ahnden“, fügte die Bundesjustizministerin hinzu, wie die „Rheinische Post“ berichtet.

Punktuelle Anpassungen gegen neue Bedrohungen

Die Veränderungen im Strafrecht beschreibt Hubig als gezielte Ergänzungen. „All das sind punktuelle Anpassungen im Strafrecht, die unseren Rechtsstaat wappnen gegen neue Bedrohungen“, so Hubig laut „Rheinischer Post“. Die Bundestagsbefassung an diesem Freitag soll den weiteren parlamentarischen Umgang mit den vorgeschlagenen Maßnahmen einleiten.

Quelle: Mit Material der dts Nachrichtenagentur. ✨ durch KI bearbeitet, .


 
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