Im Prozess um die Amokfahrt in Mannheim am Rosenmontag 2025 ist der 40-jährige Angeklagte zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt worden. Das Landgericht Mannheim sprach den Mann am Donnerstag unter anderem wegen Mordes und versuchten Mordes schuldig und ordnete zudem seine Unterbringung in einer Psychiatrie an. Bei der Tat waren zwei Menschen getötet und elf weitere zum Teil schwer verletzt worden.
Lebenslange Freiheitsstrafe und Psychiatrie-Unterbringung
Das Landgericht Mannheim verhängte gegen den 40-jährigen Angeklagten eine lebenslange Freiheitsstrafe. Neben der Verurteilung unter anderem wegen Mordes und versuchten Mordes ordnete das Gericht die Unterbringung des Mannes in einer Psychiatrie an. Dies hatten sowohl Staatsanwaltschaft als auch Verteidigung gefordert.
Ablauf der Tat in der Mannheimer Innenstadt
Nach den Feststellungen der Ermittler ignorierte der 40-Jährige am Tattag gegen 12:15 Uhr eine rote Ampel und fuhr anschließend mit einer Geschwindigkeit zwischen 40 und 50 km/h in eine Fußgängerzone. Ziel des Angeklagten war es nach diesen Feststellungen, die Fußgängerzone mit hoher Geschwindigkeit zu durchfahren und Fußgänger zu töten.
Bei der Tat wurden zwei Personen getötet und elf Menschen zum Teil schwer verletzt. Die Ermittlungen ergaben, dass der Festgenommene wegen kleinerer Vergehen vorbestraft war, unter anderem wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen. Hinweise auf ein politisches Motiv ergaben sich aus den Ermittlungen nicht.
Quelle: Mit Material der dts Nachrichtenagentur. ✨ durch KI bearbeitet, .
