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EU-Parlament beschließt deutlich entschärftes Lieferkettengesetz für Konzerne

Das Europäische Parlament hat das neue europäische Lieferkettengesetz in deutlich abgeschwächter Form beschlossen. Eine Mehrheit der Abgeordneten stimmte für reduzierte Berichtspflichten und höhere Schwellenwerte, sodass künftig nur noch wenige große Unternehmen von den Regeln erfasst werden. Die Richtlinie muss noch vom Rat gebilligt werden, was jedoch als Formsache gilt.

Abgestufte Mehrheit für abgeschwächte Regeln

428 Abgeordnete des Europäischen Parlaments stimmten am Dienstag in Straßburg für die Pläne, 218 Parlamentarier votierten dagegen, 17 enthielten sich. Mit dem Beschluss werden die Richtlinien zur Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (CSRD) und zur unternehmerischen Sorgfaltspflicht (CS3D) vereinfacht.

Kern der Reform ist eine deutliche Reduzierung der Berichtspflichten und eine Begrenzung des Einflusses auf kleinere Unternehmen. Die Vorgaben gelten damit nur noch für wenige große Unternehmen, die bestimmte Schwellenwerte bei Beschäftigtenzahl und Umsatz überschreiten.

Höhere Schwellenwerte für Berichterstattung

Künftig wird soziale und ökologische Berichterstattung nur noch von EU-Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitern und einem Jahresumsatz von über 450 Millionen Euro verlangt. Für Unternehmen außerhalb der EU wurde die Umsatzgrenze für die Berichterstattung ebenfalls auf 450 Millionen Euro festgelegt, sofern dieser Umsatz in der EU erzielt wird.

Damit fallen zahlreiche kleinere und mittlere Unternehmen aus dem Anwendungsbereich der Berichtsanforderungen. Die Regelungen betreffen damit vor allem große Konzerne innerhalb und außerhalb der Europäischen Union, die hohe Umsätze im europäischen Binnenmarkt erzielen.

Begrenzte Sorgfaltspflichten und mögliche Sanktionen

Die Sorgfaltspflichten gelten nur für große EU-Konzerne mit mehr als 5.000 Mitarbeitern und einem Jahresumsatz von über 1,5 Milliarden Euro. Diese Regelungen erfassen auch nicht-europäische Unternehmen, sofern sie in der EU einen Umsatz über diesem Schwellenwert erzielen.

Bei Nichteinhaltung der Vorschriften bleiben Unternehmen auf nationaler Ebene haftbar. Sie könnten mit Geldstrafen von bis zu drei Prozent des weltweiten Netto-Jahresumsatzes belegt werden. Die Richtlinie muss noch vom Rat gebilligt werden, was allerdings reine Formsache sein sollte.

Quelle: Mit Material der dts Nachrichtenagentur. ✨ durch KI bearbeitet, .


 
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