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EU plant strengere E-Vorgaben für Unternehmensflotten ab 2030

Die EU-Kommission plant neue Vorgaben für den elektrischen Hochlauf von Unternehmensflotten ab 2030. Ein entsprechender Verordnungsentwurf für saubere Unternehmensflotten, über den das „Handelsblatt“ (Mittwochsausgabe) berichtet, sieht Regeln zur Dekarbonisierung gewerblicher Fahrzeugflotten vor. Deutschland könnte die Vorgaben nach den Plänen der EU vor allem über steuerliche Anreize umsetzen.

Pläne für saubere Unternehmensflotten

Aus dem Entwurf der Verordnung für saubere Unternehmensflotten, über den das „Handelsblatt“ (Mittwochsausgabe) berichtet, geht hervor, dass die EU-Kommission neue Vorgaben für den elektrischen Hochlauf von Unternehmensflotten ab 2030 plant. Das EU-Gesetz macht Vorgaben zur Dekarbonisierung gewerblicher Fahrzeugflotten. Für den Fuhrpark kleiner und mittelgroßer Unternehmen soll es Ausnahmen geben.

Dienstwagen im Fokus der EU

Deutschland könnte den Vorgaben der EU etwa durch steuerliche Anreize nachkommen. Dafür gibt die EU vor, dass das deutsche Dienstwagenprivileg in Zukunft nur noch für bestimmte Fahrzeugklassen gilt – und nicht mehr für reine Benziner und Diesel. Brüssel sieht hier einen großen Hebel: Dienstwagen machen rund 60 Prozent aller Neuzulassungen in der EU aus. Außerdem prägen Dienstwagen den Gebrauchtwagenmarkt.

Debatte um Verbrenner-Aus

Am Dienstag wird die EU-Kommission zudem ein neues Gesetz für das sogenannte Verbrenner-Aus vorstellen, das den Autoherstellern Erleichterungen versprechen soll. Kritiker sprechen bei den Vorgaben für Unternehmensflotten vom „Verbrenner-Aus durch die Hintertür“.

Quelle: Mit Material der dts Nachrichtenagentur. ✨ durch KI bearbeitet, .


 
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