Die Präsidentin des Sozialverbands VdK, Verena Bentele, hat die Verabschiedung des Rentenpakets der Bundesregierung als wichtigen Schritt begrüßt, mahnt jedoch weitere Reformen an. Zwar stärke die beschlossene Haltelinie bei 48 Prozent das Vertrauen in die gesetzliche Rente, reiche aber nach Einschätzung des VdK nicht aus, um Altersarmut wirksam zu bekämpfen.
VdK sieht wichtigen Schritt, aber weiteren Reformbedarf
Die Präsidentin des Sozialverbands VdK Verena Bentele bewertet das von der Bundesregierung beschlossene Rentenpaket als positiv, warnt jedoch davor, es bei den jetzigen Maßnahmen zu belassen. „Die beschlossene Haltelinie bei 48 Prozent ist ein wichtiger Schritt, der zumindest in den kommenden sechs Jahren sicherstellt, dass die Renten nicht an Kaufkraft verlieren“, sagte Bentele der „Rheinischen Post“ (Samstagausgabe).
Das sei eine gute Nachricht für Rentner, die das Vertrauen in die gesetzliche Rente stärken würde. Gleiches gelte für die Angleichung der Kindererziehungszeiten mit der Mütterrente.
Erweiterter Auftrag für Rentenkommission gefordert
„Die geplante Rentenkommission sollte nun den Auftrag haben, die gesetzliche Rente auf breitere Schultern zu verteilen“, fuhr die VdK-Präsidentin gegenüber der „Rheinischen Post“ fort. Es brauche ein Konzept, mit dem Beamte sowie Selbstständige in die Rente einbezogen werden und „brachliegende Potenziale des Arbeitsmarkts insbesondere von Frauen gehoben werden“. Nur so könne die gesetzliche Rente auch in Zukunft der wesentliche Baustein der Altersvorsorge bleiben.
VdK dringt auf Freibetrag gegen Altersarmut
Nach Einschätzung des VdK reicht das Paket nicht aus, um die Altersarmut zu bekämpfen. Dazu forderte der Verband laut „Rheinischer Post“ „einen Freibetrag auf gesetzliche Rentenzahlungen für Menschen, die im Alter auf Grundsicherung angewiesen sind“. Dadurch könnten wesentlich mehr von Altersarmut bedrohte Frauen von den verbesserten Kindererziehungszeiten profitieren.
„Freibeträge wie bei der betrieblichen und privaten Altersvorsorge sowie bei der Grundrente sollten auch für Einkommen aus der gesetzlichen Rentenversicherung gelten. Die Ungleichbehandlung von privater, betrieblicher und gesetzlicher Altersabsicherung ist nicht nachvollziehbar“, so Bentele gegenüber der „Rheinischen Post“.
Quelle: Mit Material der dts Nachrichtenagentur. ✨ durch KI bearbeitet, .
