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Bundestag billigt umstrittenes Rentenpaket mit Kanzlermehrheit

Der Bundestag hat das umstrittene Rentenpaket der Bundesregierung mit Kanzlermehrheit beschlossen. Das Gesetz sichert das Rentenniveau von 48 Prozent längerfristig ab und weitet die sogenannte Mütterrente aus. Zusätzlich sollen Rückkehrmöglichkeiten älterer Beschäftigter zu früheren Arbeitgebern erleichtert werden.

Bundestag billigt Rentenpaket nach koalitionsinternem Streit

319 Abgeordnete stimmten am Freitag für den entsprechenden Gesetzentwurf, 225 dagegen, 53 enthielten sich. Um das Paket hatte es wochenlangen Streit innerhalb der Koalition gegeben. Die Junge Gruppe der Union lehnte eine Absicherung des Rentenniveaus bei 48 Prozent über das Jahr 2031 hinaus strikt ab. Zuletzt hatte die Linksfraktion angekündigt, sich zu enthalten, um „die Rente von über 21 Millionen Menschen in diesem Land“ zu retten.

Mit ihrem ersten Gesetzentwurf will die Bundesregierung das derzeit geltende Rentenniveau von 48 Prozent, also das Verhältnis der Rente zum Durchschnittsverdienst, über 2025 hinaus verlängern. Außerdem soll die „Mütterrente“ ausgeweitet werden. Zur Begründung heißt es im Gesetzentwurf: „Mit der ab dem Jahr 2026 wieder anzuwendenden bisherigen Rentenanpassungsformel würde das Rentenniveau nach Auslaufen der Haltelinie deutlich sinken und ein niedrigeres Alterseinkommen zur Folge haben. Die Renten würden systematisch langsamer steigen als die Löhne.“

Verlängerung der Haltelinie bis 2031

Das Gesetz sieht konkret vor, die Haltelinie für das Rentenniveau bis 2031 zu verlängern. Das bedeutet, dass die Abkopplung der Renten von den Löhnen bis dahin verhindert wird. Die sich daraus ergebenden Mehrkosten der Rentenversicherung sollen aus Steuermitteln vom Bund erstattet werden, um Auswirkungen auf den Beitragssatz grundsätzlich zu vermeiden.

Würde die Haltelinie beim Rentenniveau nicht verlängert, hätte dies aufgrund des geltenden Rechts zur Folge, dass durch die Dämpfungsfaktoren in der Rentenanpassungsformel die Rentenanpassungen und damit das Leistungsniveau der gesetzlichen Rentenversicherung deutlich geringer ausfallen würden, argumentiert die Regierung. Und weiter heißt es in der Begründung: „Im Gegenzug wären vom Bund keine Erstattungen der Mehraufwendungen an die Rentenversicherung zu leisten. Eine Stabilisierung des Leistungsniveaus wäre dann aber nicht mehr gegeben.“

Ausweitung der Kindererziehungszeiten und flexiblere Arbeit im Alter

Ziel der Ausweitung der für die Rente anrechnungsfähigen Kindererziehungszeiten sei es laut Gesetzentwurf, mit der Anerkennung von drei Jahren für alle Kinder – unabhängig vom Jahr der Geburt des Kindes – die vollständige Gleichstellung der Kindererziehungszeiten zu schaffen. Die Kindererziehungszeit in der gesetzlichen Rentenversicherung wird künftig für vor 1992 geborene Kinder um weitere sechs Monate auf insgesamt drei Jahre verlängert. Die Mehrkosten, die sich daraus ergeben, sollen ebenfalls vom Bund erstattet werden.

Außerdem soll Personen, die die Regelaltersgrenze erreicht haben, die Rückkehr zu ihrem bisherigen Arbeitgeber erleichtert werden. Deshalb soll das Anschlussverbot des Paragrafen 14 im Teilzeit- und Befristungsgesetz für diesen Personenkreis aufgehoben werden. Damit soll in diesen Fällen – auch wiederholt – ein sachgrundlos befristetes Arbeitsverhältnis möglich sein.

Quelle: Mit Material der dts Nachrichtenagentur. ✨ durch KI bearbeitet, .


 
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