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Bundestag beschließt neuen freiwilligen Wehrdienst mit Bedarfswehrpflicht

Der Bundestag hat einen neuen Wehrdienst beschlossen. Das Wehrdienst-Modernisierungsgesetz setzt zunächst auf Freiwilligkeit, hält aber eine mögliche Bedarfswehrpflicht bereit. Künftig sollen alle 18-Jährigen erfasst und ihre Eignung sowie Motivation für den Dienst in den Streitkräften abgefragt werden.

Bundestag beschließt Wehrdienst-Modernisierungsgesetz

In namentlicher Abstimmung stimmten am Freitag 323 Abgeordnete für das Wehrdienst-Modernisierungsgesetz, 272 dagegen, bei einer Enthaltung. Mit dem Beschluss soll der Wehrdienst in Deutschland neu geregelt und an aktuelle Anforderungen angepasst werden.

Kern der Neuregelung ist ein auf Freiwilligkeit und einen „attraktiven Dienst“ ausgerichtetes System. Alle 18-jährigen Männer und Frauen sollen ab Anfang 2026 einen Fragebogen erhalten, durch den ihre Motivation und Eignung für den Dienst in den Streitkräften ermittelt wird. Für Männer soll die Beantwortung des Fragebogens verpflichtend sein, für Frauen freiwillig. Für alle Männer, die ab dem 1. Januar 2008 geboren wurden, soll zudem die Musterung wieder zur Pflicht werden.

Freiwilliger Dienst mit möglicher Bedarfswehrpflicht

Nach der neuen Regelung wird ein Dienst auf freiwilliger Basis angestrebt. Werde ein sogenannter „Aufwuchskorridor“ nicht eingehalten, soll es zu einer „Bedarfswehrpflicht“ kommen. Darüber müsste dann zunächst der Bundestag in einem erneuten Gesetzgebungsverfahren abstimmen. In der Koalition hatte es darüber lange Streit gegeben, dabei war auch über ein Losverfahren diskutiert worden.

Junge Menschen, die sich freiwillig für den neuen Wehrdienst entscheiden, sollen eine monatliche Vergütung von mindestens 2.600 Euro brutto erhalten. Der Soldat auf Zeit (SaZ) soll 2.700 Euro brutto, inklusive Unterbringung, erhalten. Zudem soll möglichst auf eine wohnortnahe Verwendung geachtet werden.

Dauer und Anreize des Dienstes

Der Wehrdienst dauert laut dem in der Koalition gefundenen Kompromiss mindestens sechs Monate. Ansonsten könne jede Person individuell entscheiden, wie lange sie Wehrdienst leisten möchte. Bei entsprechender Eignung seien sogar längere Verpflichtungszeiten von bis zu 25 Jahren möglich.

Bei einer Verpflichtung für mindestens ein Jahr werde zudem ein Zuschuss für den Pkw- oder Lkw-Führerschein gewährt und die Soldaten als Soldat auf Zeit nach dem Bundesbesoldungsgesetz besoldet.

Quelle: Mit Material der dts Nachrichtenagentur. ✨ durch KI bearbeitet, .


 
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