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Herrmann weist Vorwurf des Generalverdachts bei Stadionverboten zurück

Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) weist die Kritik zurück, beim umstrittenen Thema Stadionverbot würden Fußballfans unter Generalverdacht gestellt. Die Entscheidung über Stadionverbote liege überwiegend bei den Vereinen, der DFL und dem DFB, betonte er im TV-Sender „Welt“.

Herrmann widerspricht Vorwurf des Generalverdachts

Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) hat mit Unverständnis auf Vorwürfe reagiert, beim vieldiskutierten Stadionverbot stelle man die gesamte Fanszene unter Generalverdacht. Für Herrmann sind „die Vorwürfe vom Generalverdacht völliger Unsinn“, wie er dem TV-Sender „Welt“ sagte.

Er habe sich „schon gewundert, was da alles publiziert worden ist, weil es gerade ja bei den Stadionverboten darum geht, dass eine bestimmte Person mit einem bestimmten Fehlverhalten identifiziert worden ist und dass gegen diese spezielle Person dann jeweils aufgrund ihres Fehlverhaltens ein Stadionverbot verhängt wird. Und dass dies möglichst nach einheitlichen Kriterien in ganz Deutschland erfolgen soll und dann natürlich das Stadionverbot gegebenenfalls auch für alle Stadien in Deutschland durchgezogen wird.“ Das habe also mit Generalverdacht gar nichts zu tun, sondern es richte sich gegen einzelne Personen, die sich entsprechend falsch verhalten haben.

Vereine und Verbände im Zentrum der Entscheidungen

Überhaupt liege die Entscheidung über ein Stadionverbot in den allermeisten Fällen bei den Bundesliga-Vereinen und nicht beim Staat, so Herrmann. Nur die schwersten Straftaten landeten bei Gericht, ansonsten müssten die einzelnen Vereine, die DFL oder der DFB entscheiden, wen sie ins Stadion lassen: „Das Stadionverbot wird ja nicht von einem Innenminister verhängt. Und insofern: Die entscheiden darüber. Die müssen das wissen“, sagte Herrmann dem Sender „Welt“.

Polizei soll Vereine stärker unterstützen

Der DFB habe dabei aber auch um Mithilfe der Polizei gebeten, „sodass die Polizei dann ihre Informationen oder Ermittlungsergebnisse auch dem Verein zur Verfügung stellt“. Das wolle man gerne tun, so Herrmann im Interview mit „Welt“: „Da müssen wir in der Tat in der Kommunikation noch besser werden. Wenn die Polizei entsprechende Erkenntnisse hat, muss sie diese auch dem Verein mitteilen. Denn der Verein entscheidet ja dann über Stadionverbote.“

Quelle: Mit Material der dts Nachrichtenagentur. ✨ durch KI bearbeitet, .


 
mit Material von dts Nachrichtenagentur, bearbeitet
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Dieser Artikel wurde mit Material der Nachrichtenagentur dts erstellt, kann jedoch durch unsere Redaktion ergänzt oder aktualisiert worden sein.
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