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Justizministerium plant höhere Mindeststrafe für K.-o.-Tropfen-Taten

Wer K.-o.-Tropfen für Vergewaltigungen oder Raubüberfälle einsetzt, soll nach dem Willen des Bundesjustizministeriums künftig härter bestraft werden. Ein am Montag veröffentlichter Gesetzentwurf sieht eine Anhebung der Mindestfreiheitsstrafe von derzeit drei auf fünf Jahre vor. Hintergrund ist eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs, wonach K.-o.-Tropfen nicht als „gefährliches Werkzeug“ im Sinne des Strafgesetzbuches gelten.

Bundesjustizministerium legt Gesetzentwurf vor

Das Bundesjustizministerium veröffentlichte am Montag einen Gesetzentwurf, der auf die besondere Gefährlichkeit von Taten unter Einsatz von K.-o.-Tropfen reagiert und eine Anpassung der Rechtslage im Lichte aktueller Rechtsprechung vorschlägt. Der heimliche Einsatz solcher Substanzen kann bereits nach geltendem Recht straferschwerend berücksichtigt werden. Nachdem der Bundesgerichtshof im vergangenen Jahr entschieden hatte, dass K.-o.-Tropfen nicht als „gefährliches Werkzeug“ im Sinne des Strafgesetzbuches gelten, ergibt sich nach derzeitiger Rechtslage bei entsprechenden Taten eine Mindeststrafe von lediglich drei Jahren Freiheitsstrafe. Künftig soll in diesen Fällen eine Mindeststrafe von fünf Jahren gelten.

Hubig: „Besonders perfide und gefährlich“

Bundesjustizministerin Stefanie Hubig bezeichnete die betroffenen Delikte als besonders gravierend. „Vergewaltigungen unter Einsatz von K.-o.-Tropfen sind besonders perfide und gefährlich“, sagte Bundesjustizministerin Stefanie Hubig. Die Täter machten ihre Opfer wehrlos und nutzten das niederträchtig aus. „Auch in Deutschland kommt es zu solchen Taten: Frauen werden gezielt mit Substanzen wie K.-o.-Tropfen betäubt, um ihnen sexuelle Gewalt anzutun.“ Solche Taten müssten hart bestraft werden, so Hubig. Die Zitate wurden nach Angaben des Bundesjustizministeriums veröffentlicht.

Frist für Stellungnahmen bis Dezember 2025

Der Gesetzentwurf wurde am Montag an die Länder und Verbände versendet und auf der Internetseite des Bundesjustizministeriums veröffentlicht. Interessierte Kreise haben bis zum 19. Dezember 2025 Gelegenheit zur Stellungnahme. Nach Angaben des Bundesjustizministeriums werden die Stellungnahmen der Verbände ebenfalls online veröffentlicht.

Quelle: Mit Material der dts Nachrichtenagentur. ✨ durch KI bearbeitet, .


 
mit Material von dts Nachrichtenagentur, bearbeitet
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Dieser Artikel wurde mit Material der Nachrichtenagentur dts erstellt, kann jedoch durch unsere Redaktion ergänzt oder aktualisiert worden sein.
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